Die Einstufung eines Betriebs als feuergefährdete Betriebsstätte hat weitreichende Folgen in Bezug auf die Ausstattung und den Betrieb der elektrischen Anlagen. Ob ein Betrieb als feuergefährdete Betriebsstätte eingestuft wird, entscheidet der Betreiber der Betriebsstätte nach den gültigen Regeln der Technik.
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