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Musterbetriebsanweisung für die sichere Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) Augenschutz

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Betriebsanweisung Augenschutz

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Mitarbeitenden vor arbeitsbedingten Gefahren. Der Augenschutz ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil, da er Verletzungen durch Partikel, Chemikalien, Strahlung oder andere Gefährdungen effektiv verhindert. Unsere Betriebsanweisung zur Benutzung von Augenschutz nach DGUV Regel 112-992 bietet Ihnen eine umfassende Vorlage.

Die Betriebsanweisung informiert detailliert über potenzielle Gefahren für die Augen und gibt klare Anweisungen zu organisatorischen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Ihre Mitarbeitenden lernen, wann und wie Augenschutzmittel korrekt eingesetzt werden und welche Verhaltensregeln dabei zu beachten sind.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhalten bei Unfällen. Hier bietet die Betriebsanweisung praxisnahe Handlungsempfehlungen, um im Ernstfall schnell und effektiv Erste Hilfe leisten zu können. Ergänzend enthält sie Hinweise zur Reinigung und Instandhaltung der Augenschutzmittel, um deren Schutzwirkung langfristig zu gewährleisten.

Mit dieser Betriebsanweisung stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen der DGUV Regel 112-992 eingehalten werden. Dies schützt nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern hilft auch, rechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Jetzt die Betriebsanweisung zur Benutzung von Augenschutz herunterladen und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig steigern – für den optimalen Schutz Ihrer Mitarbeitenden und eine professionelle Umsetzung von PSA-Richtlinien!

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