Produktsicherheit ist streng geregelt – und trotzdem gelangen mangelhafte Elektroprodukte in den Umlauf. Für Elektrofachkräfte (EFKs) entsteht daraus eine klare Verantwortung: Gefährdungen erkennen, Risiken bewerten und unsichere Geräte konsequent aus dem Verkehr ziehen. Denn selbst CE-Kennzeichnung und Betriebsanleitung bieten keine absolute Sicherheit – entscheidend ist der fachkundige Blick in der Praxis.
Vorschriften zur Produktsicherheit sollen gewährleisten, dass weder Benutzer eines Geräts oder einer Maschine noch Menschen oder Tiere in der Umgebung durch oder bei der Benutzung des Produkts zu Schaden kommen. Das gilt sowohl im privaten Umfeld wie für das Benutzen von Arbeits- und Betriebsmitteln am Arbeitsplatz.
Neben den Vorgaben zum Schutz vor mechanischen Verletzungsgefahren (z.B. Finger einklemmen), chemischen Gefährdungen (z.B. durch freigesetzte Schadstoffe) und anderen Risiken spielt bei Elektroprodukten naturgemäß die Elektrosicherheit eine große Rolle. Ob Toaster oder Heizlüfter, Schweißgerät oder Baustromerzeuger – bei elektrisch betriebenen Produkten besteht stets ein Risiko für Stromunfälle. Konkrete Anforderungen an Elektroprodukte sollen sowohl verhindern, dass jemand beim Benutzen einen Stromschlag erhält, als auch, dass ein Elektrogerät einen Brand verursacht.
Die Rechtsgrundlagen
Auf europäischer Ebene basiert das Produktsicherheitsrecht auf einer zentralen „Dachvorschrift“, der Verordnung 2023/988/EU über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Diese Verordnung regelt die Pflichten von Herstellern, Händlern und Einführern (Importeuren) und gilt auch für den Fernabsatz (Onlinehandel). Ihr zugeordnet sind Rechtsvorschriften für bestimmte Produktgruppen wie Maschinen, Bauprodukte, Medizinprodukte, Spielzeug u.a.
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