Prüfungen nach TRBS 1201: Was sich für Elektrofachkräfte ändert

0/5 Sterne (0 Stimmen)
Die TRBS 1201 ist für Elektrofachkräfte von unmittelbarer praktischer Relevanz, da sie die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert.
Die TRBS 1201 ist für Elektrofachkräfte von unmittelbarer praktischer Relevanz, da sie die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert. © puhimec/iStock/Getty Images Plus

Die überarbeitete TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln deutlich. Sie stärkt die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung, verschärft die Bewertung festgestellter Mängel und definiert klare Konsequenzen bis hin zur Stilllegung bei Gefährdungen. Für Elektrofachkräfte schafft die Regelung einen rechtssicheren Rahmen für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen – von der Festlegung risikoorientierter Prüffristen bis zur qualifikationsgerechten Durchführung durch befähigte Personen.

Neue TRBS 1201: zentrale Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im November vergangenen Jahres eine überarbeitete Version der TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) konkretisieren die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Hält sich der Arbeitgeber an die Vorgaben anwendbarer Technischer Regeln für Betriebssicherheit, kann er davon ausgehen, dass die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind. Dies verschafft ihm insbesondere Rechtssicherheit im Rahmen der gesetzlichen Vermutungswirkung (§ 4 Abs. 3 BetrSichV), reduziert den Begründungs- und Dokumentationsaufwand gegenüber Aufsichtsbehörden und erleichtert im Streitfall den Nachweis einer ordnungsgemäßen Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.

Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.


Hinterlassen Sie einen Kommentar

Was ist die Summe aus 7 und 9?