Die überarbeitete TRBS 1201 konkretisiert die Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln deutlich. Sie stärkt die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung, verschärft die Bewertung festgestellter Mängel und definiert klare Konsequenzen bis hin zur Stilllegung bei Gefährdungen. Für Elektrofachkräfte schafft die Regelung einen rechtssicheren Rahmen für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel und Anlagen – von der Festlegung risikoorientierter Prüffristen bis zur qualifikationsgerechten Durchführung durch befähigte Personen.
Neue TRBS 1201: zentrale Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im November vergangenen Jahres eine überarbeitete Version der TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht. TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) konkretisieren die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Hält sich der Arbeitgeber an die Vorgaben anwendbarer Technischer Regeln für Betriebssicherheit, kann er davon ausgehen, dass die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind. Dies verschafft ihm insbesondere Rechtssicherheit im Rahmen der gesetzlichen Vermutungswirkung (§ 4 Abs. 3 BetrSichV), reduziert den Begründungs- und Dokumentationsaufwand gegenüber Aufsichtsbehörden und erleichtert im Streitfall den Nachweis einer ordnungsgemäßen Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz.
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