TRBS 1201 Teil 3: Was Elektrofachkräfte bei der Instandhaltung von Ex-Geräten beachten müssen
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Die Instandsetzung von Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen unterliegt besonderen Anforderungen. Die TRBS 1201 Teil 3 unterstützt bei der rechtskonformen Durchführung von Reparaturen und den erforderlichen Prüfungen.
TRBS 1201 Teil 3: Anforderungen an Instandsetzung und Prüfung
Der dritte Teil der TRBS 1201 mit dem Titel „Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU)”
- konkretisiert die Anforderungen an die Instandsetzung von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie und
- beschreibt zum anderen, unter welchen Voraussetzungen nach einer Instandsetzung Prüfungen erforderlich sind und welche Anforderungen dabei zu beachten sind.
Für Geräte und Schutzsysteme, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, gelten die Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX-Richtlinie), die in Deutschland durch die 11. ProdSV (Explosionsschutzprodukteverordnung) umgesetzt wird. Gemeinsam mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellt die Richtlinie hohe Anforderungen an das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Es geht dabei sowohl um die Auswahl, Montage, Installation, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Geräten als auch um deren Prüfung.
Die TRBS 1201 Teil 3 unterstützt Betreiber, befähigte Personen und Elektrofachkräfte bei der Umsetzung dieser Anforderungen in der Praxis. Sie beschreibt,
- welche Arbeiten als Instandsetzung gelten,
- wann die Explosionssicherheit überprüft werden muss und
- welche Voraussetzungen für eine sichere Wiederinbetriebnahme erfüllt sein müssen.
Die derzeit gültige Fassung der TRBS 1201 Teil 3 wurde im März 2018 veröffentlicht.
Downloadtipps der Redaktion
E-Book: Prüfprotokolle für die Elektrofachkraft
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Unterweisung: Elektrofachkraft/verantwortliche Elektrofachkraft
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Unterweisung: Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
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Arbeitsanweisung: Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen bei Instandhaltungsmaßnahmen
Inhalte der TRBS 1201 Teil 3
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
2.1 Ausstattung
2.2 Zur Prüfung befähigte Person mit behördlicher Anerkennung
2.3 Erhebliche Modifikation
2.4 Instandsetzung
2.5 Instandsetzung mit Relevanz für den Explosionsschutz
2.6 Originalersatzteil
2.7 Komponente - Allgemeine Anforderungen
- Beurteilung der Relevanz einer Instandsetzung für den Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 4.2 BetrSichV
4.1 Allgemeines
4.2 Einfluss der Gerätekategorie
4.3 Instandsetzen von Schutzsystemen, Eingriffe in Bauteile von Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU - Anforderungen an die Instandsetzung
- Prüfergebnisse, Dokumentation
Anhang 1 Ablaufschema zu Betrieb/Änderungen/Instandsetzungen bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
Anhang 2 Beispiele zur Abgrenzung von Instandsetzung
Tipp der Redaktion
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Anforderungen an Prüfungen nach der Instandsetzung
Wird ein Gerät, Schutzsystem oder eine Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtung instand gesetzt, ist zu beurteilen, ob die durchgeführten Arbeiten Auswirkungen auf den Explosionsschutz haben. Die TRBS 1201 Teil 3 beschreibt, in welchen Fällen nach einer Instandsetzung eine Prüfung erforderlich ist und welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis, dass die für den Explosionsschutz relevanten Eigenschaften des instand gesetzten Produkts erhalten geblieben oder wiederhergestellt worden sind. Dabei richtet sich Art und Umfang der Prüfung nach den durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und deren Einfluss auf die Explosionssicherheit des Betriebsmittels.
Konsequenzen für Elektrofachkräfte
Für die Elektrofachkraft bedeutet dies, dass Instandsetzungsarbeiten an Betriebsmitteln für explosionsgefährdete Bereiche nicht nur fachgerecht ausgeführt, sondern auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Explosionsschutz bewertet werden müssen. Entscheidend ist die Frage, ob durch die Arbeiten explosionsschutzrelevante Merkmale verändert oder beeinträchtigt worden sein können.
Die TRBS 1201 Teil 3 schafft hierfür einen klaren Rahmen. Sie beschreibt, wann Prüfungen erforderlich sind und welche Anforderungen an den Nachweis der sicheren Wiederverwendung gestellt werden. Dadurch unterstützt sie Elektrofachkräfte dabei, die Explosionssicherheit instand gesetzter Geräte und Schutzsysteme nachvollziehbar zu beurteilen und die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung umzusetzen.
Beitrag aus dem Jahr 2018, geprüft und aktualisiert 06/2026
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