Vielfältige Beleuchtungsanforderungen im Arbeitsumfeld

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Licht ist ein essenzieller Sicherheitsfaktor.
Licht ist ein essenzieller Sicherheitsfaktor.

Die Arbeitgeberpflichten für sichere und gesundheitsgerechte Lichtverhältnisse in Arbeitsstätten sind komplex. Zu den Vorgaben aus den technischen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken kommen normative Anforderungen. Ein Gutachten gleicht die Arbeitsschutzvorschriften mit dem Normenwerk ab.

Dass Licht ein Sicherheitsfaktor ist, wird niemand bestreiten. Unser Sehsinn gilt als wichtigste Informationsquelle für das Wahrnehmen unserer Umgebung. Eine ausreichende Helligkeit ist sicherheitsrelevant, um Gefährdungen zu erkennen und sicher zu arbeiten, ob bei manuellen Tätigkeiten mit Werkzeugen, beim Umgang mit Chemikalien oder dem Bedienen von Maschinen. Wie ein Arbeitsplatz zu beleuchten ist, liegt daher nicht im beliebigen Ermessen von Architekten und Raumplanern, sondern die für den Arbeitgeber relevanten Vorgaben sind zentral im Arbeitsstättenrecht verankert.

Tageslicht ist Arbeitgeber-Pflicht

Nicht jeder beliebige Raum ist als Arbeitsraum geeignet. Maßgeblich hinsichtlich der Lichtverhältnisse ist Abschnitt 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dessen grundlegende Forderungen an Arbeitsräume lauten:

  • ein möglichst ausreichender Einfall von Tageslicht
  • eine Sichtverbindung nach außen

Diese Forderungen mögen auf den ersten Blick verwundern, denn seit der Erfindung der Glühbirne und der flächendeckenden Versorgung mit Elektrizität lässt sich jeder Arbeitsplatz nach Belieben beleuchten. Je nach Bedarf bieten hohe und ggf. gezielt ausgerichtete Lichtstärken eine gefühlt starke und bedarfsgerechte Helligkeit. Doch bei Tageslicht und dem visuellen Kontakt nach außen geht es weniger um akute Verletzungsgefahren durch Lichtmangel, sondern um die positiven Wirkungen auf die Psyche, das Erleben des Tagesablaufs und das Vorbeugen klaustrophober Empfindungen.

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  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.


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