Betriebliche Organisation der Elektrosicherheit: die Gefährdungsbeurteilung

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Bei einer Gefährdungsbeurteilung kann man arbeitsplatzbezogen, personenbezogen, arbeits bereichsbezogen oder tätigkeitsbezogen vorgehen.
Bei einer Gefährdungsbeurteilung kann man arbeitsplatzbezogen, personenbezogen, arbeits bereichsbezogen oder tätigkeitsbezogen vorgehen. (Bildquelle: AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus)

Seit dem Jahr 1996 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Diese Pflicht ist im Arbeitsschutzgesetz verankert. Vorgeschrieben ist dabei auch, dass der Unternehmer oder Geschäftsführer sich fachkompetente Unterstützung von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt holt. Um alle Gefährdungen umfassend zu ermitteln, werden in den meisten Unternehmen aber zusätzliche Experten benötigt, für die Elektrotechnik z.B. die Elektrofachkraft bzw. die verantwortliche Elektrofachkraft.

Ziel jeder Gefährdungsbeurteilung ist es, alle Gefährdungen an allen Arbeitsplätzen bzw. bei allen Tätigkeiten in einem Unternehmen systematisch zu erfassen. Aus der Bewertung der Gefährdungen für die Beschäftigten lassen sich dann wirksame Maßnahmen im Sinne der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Gesundheitsschutzes festlegen und umsetzen.

Besondere Anforderungen für die Elektrotechnik

Elektrotechnische Betriebe oder Unternehmen mit einem sogenannten elektrotechnischen Betriebsteil sind gesetzlich verpflichtet, eine Elektrofachkraft oder eine verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen, vorzugsweise in Schriftform. Diese Elektrofachkraft unterstützt den Unternehmer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt entscheidend bei der Gefährdungsbeurteilung elektrischer Gefährdungen und der Wahl geeigneter Schutzmaßnahmen.

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  • Autor:

    Sabine Kurz

    freie Journalistin, Texterin, Buchautorin

    Sabine Kurz

    Nach einem Psychologiestudium und Stationen als festangestellte Redakteurin ist Sabine Kurz seit langem als freie Journalistin, Texterin und Buchautorin erfolgreich.


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