Aus guten Gründen ein Tabu: Schutzeinrichtungen manipulieren

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Loses Schaltelement mit Kabelbinder an Sicherheitsschalter gebunden
Loses Schaltelement mit Kabelbinder an Sicherheitsschalter gebunden (Bildquelle: Jürgen Bialek/Kommentar zur Maschinenrichtlinie WEKA)

Tricksereien an Sicherheitseinrichtungen von Maschinen oder von Schutzfunktionen technischer Einrichtungen werden im Arbeitsschutz als Manipulationen bezeichnet. Ein eigenmächtiges Verändern von Schutzeinrichtungen ist strikt verboten, denn derlei Eingriffe führen immer wieder zu Arbeitsunfällen mit oft schweren und manchmal tödlichen Verletzungen.

„Manipulation ist das Unwirksammachen oder Umgehen von Schutzeinrichtungen mit der Konsequenz, eine Maschine in einer vom Konstrukteur nicht vorgesehenen Weise oder ohne notwendige Schutzmaßnahmen zu verwenden.“

So formuliert es die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Wie sieht ein Manipulieren konkret aus?

Auf technischer Ebene kann ein Manipulieren auf ganz unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Typische Fälle sind:

  • Schalt- oder Sperrfunktionen werden durch Kabelbinder inaktiviert.
  • Schutzgitter werden entfernt oder anders positioniert.
  • Signallampen, Alarme, Sensoren usw. werden blockiert.
  • Elektrische Sicherheitsfunktionen werden überbrückt oder anderweitig ausgetrickst.
  • Sicherheitsschalter für Wartungsklappen werden durch aufgeklebte Gegenstücke unwirksam gemacht.
  • Lichtschranken werden überklebt oder umgeleitet.
  • Teile einer Verkleidung oder Einhausung werden abmontiert.

 

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  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.


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