Aus der Praxis eines Elektrosachverständigen: Montage von Betriebsmitteln auf ungeeigneten Montageflächen

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Was muss bei den Montage von Betriebsmitteln beachtet werden?
Was muss bei den Montage von Betriebsmitteln beachtet werden? (Bildquelle: francescomoufotografo/iStock/Getty Images Plus)

Wer kennt das nicht? Manchmal fehlen an bestimmten Stellen im Gebäude elektrische Betriebsmittel. So ist z.B. ein Lagerbereich zu dunkel oder es fehlt eine Steckdose, obwohl diese immer mal wieder benötigt würde. Schnell ist die Steckdose oder Leuchtstofflampe montiert – und der Anwender ist zufrieden.

Doch was hat die Elektrofachkraft (EFK) bei der Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln und deren Montage auf Montageflächen zu berücksichtigen? Können alle elektrischen Betriebsmittel auf jedem Untergrund installiert werden?

Das erste Foto zeigt eine Steckdose, die auf einer Holzplatte montiert wurde. Ist die Montage der Steckdose so zulässig?

Auf Holzplatte montierte Steckdose
Auf Holzplatte montierte Steckdose (Quelle: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe)

DIN VDE 0100-510 ist zu berücksichtigen

Für die Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln ist die DIN VDE 0100-510 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-51: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Allgemeine Bestimmungen“ zu berücksichtigen. In dieser VDE-Norm gibt es im Abs. 515 „Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinflussung“ allgemeine Bestimmungen, die zu berücksichtigen sind. Im Abs. 515.1 wird gefordert, dass Betriebsmittel so ausgewählt und errichtet werden müssen, dass jede schädigende Beeinflussung zwischen der elektrischen Anlage und den nicht elektrischen Einrichtungen ausgeschlossen ist. Der eine oder andere Leser wird jetzt vielleicht denken, dass dies doch selbstverständlich ist, und wie soll eine Steckdose z.B. die im ersten Bild dargestellte Holzplatte negativ beeinflussen? Bei genauerer Betrachtung gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass die Forderung sowohl für den normalen Betrieb als auch für den Fehlerfall an der Steckdose gilt.

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  • Autor:

    Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe, B.A.

    geschäftsführender Gesellschafter im Sachverständigenbüro Bluhm + Schneppe

    Christoph Schneppe

    Christoph Schneppe betreut als freiberuflicher Sachverständiger für Elektrotechnik den Schwerpunkt baurechtliche Prüfungen. Er ist VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen und staatlich anerkannter Sachverständiger (Prüfsachverständiger) für Sicherheitsbeleuchtungs-, Sicherheitsstromversorgungs-, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen.


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