Aktualisiert: DIN VDE 1000-10 – was hat sich geändert?

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Die DIN VDE 1000-10 sollte jede Elektrofachkraft kennen
Die DIN VDE 1000-10 sollte jede Elektrofachkraft kennen. (Bildquelle: monkeybusinessimages/iStock/Getty Images Plus)

Die DIN VDE 1000-10 legt die Anforderungen an die Qualifikationen der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen fest und sollte jeder Elektrofachkraft bekannt sein. Im Juni diesen Jahres ist eine Neufassung der Norm erschienen. Doch bringt die Vorschrift tatsächlich viel Neues?

Die im Juni veröffentlichte Fassung der DIN VDE 1000-10 VDE 1000-10:2021-06 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ ersetzt die bisherige Version von Januar 2009. Es besteht eine erstaunlich kurze Übergangsfrist bis zum 30.11.2021.

Das Vorwort, das nun wichtige Erläuterungen und die Erwägungsgründe für diese VDE-Bestimmung enthält, wurde stark ausgeweitet und umfasst bei einer zehnseitigen Vorschrift anderhalb Seiten. Es sollte neben dem reinen Normentext unbedingt gelesen werden, um die Vorschrift richtig zu verstehen und anzuwenden. Hier findet man z.B. den Hinweis, dass die Beauftragung einer Verantwortlichen Elektrofachkraft keine allgemein gültige Verpflichtung, sondern eine Option darstellt, soweit dies zur Wahrnehmung von Fachverantwortung notwendig ist. Die Entscheidung ist letztlich dem Arbeitgeber bzw. Unternehmer vorbehalten. Herausgearbeitet wird außerdem, dass eine Elektrofachkraft jederzeit selbst für ihr fachliches Handeln verantwortlich ist. Diese Feststellung ist nicht neu, dient aber der Klarstellung. In der Praxis wird dieses Thema wahrscheinlich Diskussionen darüber nach sich ziehen, wie sich die Verantwortung auf die Haftung auswirkt. Es sei aber erwähnt, dass die Haftung in der Praxis durch zahlreiche andere Vorschriften eingehegt ist und nur dann zum Tragen kommt, wenn eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt.

  • Autor:

    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

    EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik - Arbeitsschutz - Betriebsorganisation

    Markus Klar

    Markus Klar ist langjähriger, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen und als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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