TRBS 1115 Teil 1: Was Elektrofachkräfte bei Cybersicherheit jetzt berücksichtigen müssen

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Cyberbedrohungen müssen über den gesamten Lebenszyklus der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung berücksichtigt werden.
Cyberbedrohungen müssen über den gesamten Lebenszyklus der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung berücksichtigt werden.

Cybersicherheit ist längst kein reines IT-Thema mehr. Werden sicherheitsrelevante Steuerungen, Sensoren oder Schutzeinrichtungen manipuliert, kann dies unmittelbar die Sicherheit von Beschäftigten gefährden. Die geänderte TRBS 1115 Teil 1 zeigt, welche Cyberbedrohungen bei Arbeitsmitteln berücksichtigt werden müssen, welche Aufgaben Elektrofachkräfte übernehmen können und warum für viele Tätigkeiten zusätzliche IT-/OT-Fachkunde erforderlich ist.

Die zunehmende Vernetzung von Maschinen und Anlagen schafft neue digitale Angriffswege. Werden sicherheitsrelevante Steuerungen, Sensoren oder Schutzeinrichtungen manipuliert oder blockiert, drohen nicht nur Produktionsausfälle. Wird dadurch eine Sicherheitsfunktion beeinträchtigt, können Beschäftigte unmittelbar gefährdet werden. Die TRBS 1115 Teil 1 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ macht Cybersicherheit deshalb zum Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die 2026 veröffentlichte Änderung ergänzt das Regelwerk um einen neuen Anhang 2 mit umfangreichen Praxisbeispielen.

Hinweis

Die TRBS 1115 Teil 1 behandelt den Schutz sicherheitsrelevanter Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen) vor Cyberbedrohungen. Die darin beschriebenen Maßnahmen sollen verhindern, dass derartige Einrichtungen ihre Sicherheitsfunktion nicht mehr ausüben können oder durch ihre Beeinträchtigung zusätzliche Gefährdungen entstehen. Die TRBS konkretisiert innerhalb ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hält der Arbeitgeber ihre Vorgaben ein, kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der BetrSichV erfüllt sind. Wählt er eine andere Lösung, muss diese mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten.

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  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.


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