Erdung erforderlich?

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Die Kaffeemaschine im Betrieb als Brandgefahr
Die Kaffeemaschine als Brandgefahr? (Bildquelle: Dziggyfoto/iStock/Thinkstock)

Frage aus der Praxis

Vor einigen Tagen erreichte die Redaktion von elektrofachkraft.de folgende Frage eines Users: Wir müssen in unserem Betrieb unter unsere Kaffeemaschinen eine feuerfeste Unterlage legen (Brandgefahr). Vereinzelt wurden hier metallische Unterlagen verwendet. Dazu meine Frage: „Muss eine metallische Unterlage einer Kaffeemaschine geerdet werden?“

Antwort des Experten

Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

Die Forderungen nach einem Schutzpotenzialausgleich können nur abgeleitet werden, wenn diese in einer Norm gefordert werden.

Wie zum Beispiel:

  1. Fremde elektrische leitende Teile, wie z.B. metallische Unterlagen, müssen geerdet werden, wenn ortsfeste elektrische Betriebsmittel auf oder an ihnen befestigt sind. (Hinweise zu „Schutzpotenzialausgleich“ Abschn. 411.3.1.2 der VDE 0100-410 und „zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich“ – Abschn. 415.2 der VDE 0100-410 beachten).
  2. Schutzpotenzialausgleich kann aufgrund einer Installation innerhalb Betriebsstätten, Räume oder Anlagen besonderer Art (VDE 0100-7XX) erforderlich sein.

Eine Notwendigkeit der Erdung kann sich auch aus einer Beurteilung der Gefahr durch den elektrischen Schlag ergeben. (Kann die Metallplatte im Normalfall ein gefährliches Potenzial annehmen? Festangeschlossene Wasserleitung o.ä.?)

Im Allgemeinen wird unter einer Kaffeemaschine eine nicht brennbare Unterlage mit einer möglichst niedrigen Wärmeleitfähigkeit gewünscht (aber nicht gefordert). Metallische Unterlagen erfüllen die Forderung „möglichst niedrige Wärmeleitfähigkeit“ nicht. Aus diesem Grund sind keramische o.ä. Materialien (auch Fiber-Silikatplatten) zu bevorzugen.

Außerdem muss die Kaffeemaschine für den gewerblichen Gebrauch durch den Hersteller (Gebrauchsanweisung) zugelassen sein. Normale Haushalts-Kaffeemaschinen erfüllen diese (Hersteller-)Bedingung auch im „Bürobetrieb“ nicht.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

    Geschäftsführender Gesellschafter der GAB Ingenieure GmbH

    Ritterbusch Sven

    Im Jahr 2013 gründete Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch die GAB Ingenieure GmbH, die Unternehmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz berät. Dort ist er als geschäftsführender Gesellschafter und VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen tätig.

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Kommentare

Kommentar von T. Schneider |

Für den gewerblichen Gebrauch zugelassene Kleingeräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen etc.) schalten immer L und N zweipolig ab. Dadurch wird die Brandgefahr bei einen Defekt (z.B. Erdschluss der Heizung) vermindert. Preiswerte Geräte für den Privatgebrauch meist nur einpolig, da man davon ausgeht das diese Geräte unter ständiger Aufsicht betrieben werden.

Kommentar von rth |

Den letzten Absatz halte ich für diskussionswürdig. Das ProdSG unterscheidet nicht nach gewerblich und nicht-gewerblichem Gebrauch. Es geht nur um bestimmungsgemäßen Gebrauch. Kaffee kochen.
Das der Verschleiß ausschlaggebend für die Lebensdauer von Geräten ist und Geräte unterschiedlich ausgelegt werden, ist eine ganz andere Sache.

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