Darf ein Auszubildener elektrotechnische Prüfungen durchführen?

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Welche Arbeiten darf ein Auszubildender übernehmen?
Welche Arbeiten darf ein Auszubildender übernehmen? (Bildquelle: LSOphoto/iStock/Thinkstock)

Darf ein auszubildender Elektroniker nach Abschluss der Teil-1-Prüfung, wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln durchführen?

Im Rahmen deiner Berufsausbildung spricht nichts dagegen, wenn du als Auszubildender Prüftätigkeiten ausführst, sofern diese zum Berufsbild gehören und dem Ausbildungszweck dienen. Hierbei muss aber § 14 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beachtet werden. Dieses besagt:

„(1) Ausbildende haben

  1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,
  2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,
  3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,
  4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten,
  5. dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.“

Prüfungen müssen von einer EFK durchgeführt werden

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bzw. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) besagen aber, dass Prüfungen durch Elektrofachkräfte bzw. befähigte Personen durchzuführen sind. Als Auszubildener hast du noch weder die eine noch die andere Qualifikation. Je nachdem welchen Kenntnisstand du bereits erworben hast, kannst du möglicherweise als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) im Sinne von Kapitel 3.2.5 der DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ bzw. Kapitel 3.3 der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ angesehen werden.

Das Prüfen im Prüfteam ist möglich

Du als Auszubildender kannst aber durchaus unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft bzw. befähigten Person Prüftätigkeiten z.B. in einem Prüfteam ausführen. Das beinhaltet auch gerne die Durchführung von Prüfungen, solange eine Elektrofachkraft diese begleitet und auch als befähigte Person die Verantwortung für dein Prüfergebnis übernimmt – es also mit unterzeichnet. Wenn du als Auszubildender allein mit dem Prüfen von Arbeitsmitteln betraut bist, wird dein Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfüllen können.

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Elektrotechnische Qualifikationen

  • Autor:

    Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

    EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik - Arbeitsschutz - Betriebsorganisation

    Markus Klar

    Markus Klar ist langjähriger, ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen und als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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Kommentare

Kommentar von Azubi |

Hallo Herr Schmid,
wie ist es rechtlich geregelt, wenn man als Auszubildender die Prüfprotokolle (nach DGUV V3) unterschreibt und später einmal ein Schaden eintritt? Ist man dann als Auszubildender haftbar?

Kommentar von Manfred Schmid |

Prüfen die Azubis im Team mit einer EFK und ist diese immer mit anwesend?? oder nur im "Azubiteam" und die EFK ist im "Umfeld" zu finden ??

Kommentar von Walter Einster |

bei mir prüfen die Azubis immer im Team mit, funktioniert prima.

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