Download: „Arbeitsanweisung: Allgemeine Arbeiten an Freileitungen von 1 kV bis 30 kV“
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Im EU-Recht gilt eine Maschine dann als sicher, wenn man bei ihrem regulären Gebrauch und sogar bei Fehlanwendung nicht mit einer Gefahr rechnen muss. Für den Schutz bei der Nutzung oder vor vorsätzlicher Fehlbedienung ist der Betreiber, nicht mehr der Hersteller verantwortlich.
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Maßnahmen und Verhaltensregeln für ein sicheres Arbeiten an Freileitungen von 1 kV bis 30 kV
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