Vornorm DIN VDE V 0100-551-2 regelt Einspeisung in ersatzstromberechtigte Anlagen

5/5 Sterne (1 Stimme)
Mitunter kann die Ersatzstromeinspeisung auch von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden.
Mitunter kann die Ersatzstromeinspeisung auch von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden. (Bildquelle: privat)

Im Oktober vergangenen Jahres veröffentlichte der DIN eine sogenannte Vornorm mit Erläuterungen zur Einspeisung in ersatzstromberechtigte Anlagen oder Anlagenteile, die über eine Ersatzstromeinspeisung mit mobilen Stromerzeugungseinrichtungen versorgt werden.

Die vollständige Bezeichnung der Vornorm lautet: DIN VDE V 0100-551-2:2023-10 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen – Einspeisung in ersatzstromberechtigte Anlagen oder Anlagenteile“. Die Vornorm enthält Anforderungen für die Ausführung elektrischer Anlagen bzw. Anlagenteile, die über eine Ersatzstromeinspeisung mit mobilen Stromerzeugungseinrichtungen versorgt werden. Die Ersatzstromeinspeisung kann dabei – je nach Ausführung – auch von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden.

Vornorm soll praktische Erfahrungen liefern

Zunächst gilt es zu klären, was mit dem Begriff „Vornorm“ gemeint ist. Die Ausarbeitung einer neuen DIN-Norm ist ein Entwicklungsprozess und erfolgt gemäß dem in der Grundlagennorm DIN 820 „Normungsarbeit – Teil 1: Grundsätze“ geregelten Verfahren. Eine Stufe in diesem Entwicklungsprozess bildet die sogenannte Vornorm, die aufgrund bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird. Stattdessen werden Inhalte der geplanten DIN-Norm unter Vorbehalt als Vornorm veröffentlicht. Durch die Anwendung der Vornorm sollen die Praxistauglichkeit der erarbeiteten Standards erprobt und bestätigt sowie Unzulänglichkeiten beseitigt werden. Beachten Sie, dass die Anwendung von Vornormen vertraglich vereinbart werden muss.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.

Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.


Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte addieren Sie 6 und 6.