In vielen Unternehmen hält man die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und damit die Sammlung aller zugehörigen Unterlagen für eine wenig relevante Fleißaufgabe. Nichts könnte falscher sein, denn ohne den schriftlichen Nachweis der Pflichtenerfüllung im Arbeitsschutz drohen einem Betrieb drastische rechtliche Folgen, falls es zu einem Unfall kommt. Und noch etwas spricht für die Dokumentation: So mühevoll es ist, sie aufzubauen, so zeit- und arbeitssparend wird es, wenn die Unterlagen nur noch ergänzt und aktualisiert werden müssen.
Die Gefährdungsbeurteilung, das Herz jedes betrieblichen Arbeitsschutzkonzepts, ist seit 1996 für jedes Unternehmen in Deutschland Pflicht. Sie sorgt einerseits dafür, dass die Beschäftigten dank konkreter Schutzmaßnahmen sicher und ohne Gesundheitsgefährdung arbeiten. Sie dient andererseits aber auch dem Nachweis, dass ein Unternehmen die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben erfüllt hat. Deshalb ist eine Gefährdungsbeurteilung nur dann vollständig und rechtskonform, wenn sie umfassend dokumentiert wird.
So umfangreich die Anforderungen an die individuellen, spezifischen Inhalte der Gefährdungsbeurteilung für verschiedene Arten von Unternehmen sind, so vage sind die Vorgaben für die Dokumentation. Weder Form, Umfang noch Medium (Papierform, digital) sind generell vorgeschrieben. Allerdings muss aus der Dokumentation klar erkennbar sein,
- dass und wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde,
- welches Ergebnis die Gefährdungsbeurteilung gezeigt hat,
- welche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum betrieblichen Gesundheitsschutz abgeleitet wurden,
- welches Ergebnis die Überprüfung der Wirksamkeit des Maßnahmenkonzepts ergeben hat.
Für spezielle Fälle, wie u.a. die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen, gibt es konkretere Dokumentationsanforderungen, die natürlich berücksichtigt werden müssen.
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