Explosionsschutz: Kennzeichnung für Elektrofachkräfte

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Das Einschalten von Elektrogeräten kann in einer explosionsfähigen Atmosphäre einen Brand oder eine Verpuffung auslösen.
Das Einschalten von Elektrogeräten kann in einer explosionsfähigen Atmosphäre einen Brand oder eine Verpuffung auslösen. (Bildquelle: Kileman/iStock/Getty Images)

Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel sind speziell zu kennzeichnen. Elektrofachkräfte sollten diese Kennzeichnungen lesen und auswerten können.

Explosionsschutz-Kennzeichnung von Geräten und Schutzsystemen

Elektrogeräte müssen hinsichtlich verschiedener Kriterien gekennzeichnet sein. Das betrifft z.B. die vorgesehene Betriebsspannung oder den Einsatz in feuchten Räumen. In besonderem Maße sicherheitsrelevant sind die Kennzeichnungselemente, die im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz stehen.

Grundlegende Anforderungen an den Explosionsschutz legen die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Explosionsschutzverordnung. Für die Kennzeichnung von Geräten und Schutzsystemen ist die Richtlinie 2014/34/EU relevant, die sogenannte ATEX-Richtlinie.

Beim Einsatz elektrischer Geräte in explosionsgefährdeten Arbeitsbereichen sind immer die folgenden Fragen zu stellen:

  • Ist das Elektrogerät für die Bedingungen am Einsatzort geeignet?
  • Erfüllt das Elektrogerät die vorgeschriebenen gesetzlichen Anforderungen an den Explosionsschutz?
  • Ist das Elektrogerät vorschriftsgemäß gekennzeichnet, so dass die Einsatzmöglichkeiten klar erkennbar sind und jederzeit überprüft werden können?
  • Geht aus der Kennzeichnung des Elektrogeräts hervor, welcher Zündschutz der Hersteller vorgesehen hat und welche sicherheitstechnischen Anforderungen einzuhalten sind?

Die Systematik der Kennzeichnung

Die Kennzeichnung zum Explosionsschutz gemäß ATEX besteht aus mehreren Komponenten.

  1. Die vorgeschriebene Kennzeichnung gemäß Anhang II der Richtlinie 2014/34/EU mit Mindestangaben und festgelegter spezifischer Kennzeichnung. Beispiele sind das Baujahr, der Name und die Anschrift des Herstellers, die Bezeichnung von Serie und Typ, die CE-Kennzeichnung sowie spezielle Kennzeichen für die Explosionsverhütung in einer bestimmten Kategorie wie etwa „D“ für Bereiche, wo die Gefahr explosionsfähiger Stäube besteht.
  2. Dazu kommen weitere Kennzeichnungselemente gemäß den harmonisierten Normen. Dazu gehören das Ex-Zeichen sowie die Art des Zündschutzes über Kurzzeichen, Explosionsgrüppen und Temperaturklassen.
  3. Zusätzliche formale Kennzeichnungselemente werden von Anhang X der Richtlinie 2014/34/EU gefordert. Das betrifft z.B. das Kürzel ATEX, eine fortlaufende Nummer und die Abkürzung der benannten Stelle.

Kennzeichnung nach Explosionsschutzverordnung

Die Explosionsschutzverordnung fordert in Übereinstimmung mit Anhang II der ATEX-Richtlinie eine Kennzeichnung als Bestätigung des Herstellers. Aus der Kennzeichnung muss Folgendes hervorgehen:

  • Das Betriebsmittel (Elektrogerät) muss mit dem Typ übereinstimmen, für den eine Baumusterprüfbescheinigung vorliegt.
  • Das Betriebsmittel wurde im Herstellerwerk einer Stückprüfung unterzogen.
  • Der Hersteller des Betriebsmittels hat sämtliche Verpflichtungen erfüllt, die ihm gegenüber der Prüfstelle obliegen.
Elektrische Geräte können in explosionsfähigen Atmosphären Brände verursachen
Elektrische Geräte können in explosionsfähigen Atmosphären Brände verursachen (Bildquelle: Konstantin Grishin/Hemera/Thinkstock)

Kennzeichnung = Mindestangaben + spezifische Kennzeichnung

Mindestangaben zum Explosionsschutz und das CE-Zeichen sind die erste Voraussetzung, dass ein Gerät überhaupt als elektrisches Betriebsmittel in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden darf.

Doch nur über die spezifische Kennzeichnung wird es möglich, ein Gerät oder Schutzsystem vollständig zu identifizieren und hinsichtlich seiner Explosionsschutz-Eigenschaften korrekt einzuschätzen. Diese spezifische Kennzeichnung umfasst das Ex-Zeichen, die Gerätegruppe (I oder II) und die Gerätekategorie (1, 2 oder 3). Der auf die Gerätekategorie folgende Buchstabe bedeutet:

  • G = das Gerät ist für den Einsatz in Bereichen konstruiert, wo explosionsfähige Gase, Dampf-, Nebel-, oder Luft-Gemische vorhanden sind.
  • D (für engl. dust = Staub) = das Gerät ist für den Einsatz in Bereichen konstruiert, wo Stäube explosionsfähige Atmosphären bilden können.
Kennzeichnungsbeispiele
Kennzeichnungsbeispiele (Bildquelle: „Die Elektrofachkraft in der betrieblichen Praxis“, Autor: Dipl.-Ing. Klaus Wettingfeld)
  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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