Bei wesentlichen Änderungen RCDs verbauen oder überwachen?

Bei wesentlichen Änderungen RCDs verbauen oder überwachen?
Haben auch Sie eine Frage an unsere Experten? Dann schreiben Sie uns. (Bildquelle: BrianAJackson/iStock/Getty Images)

Frage aus der Praxis

Bei einem im Jahr 2016 teilsanierten Bürogebäude musste ich als neu bestellte verantwortliche Elektrofachkraft leider feststellen, dass in den Stockwerksverteilern keine Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in die Endstromkreise verbaut wurden. Unsere Anlage gilt als ständig überwacht, einmal im Jahr werden alle Stromkreise geprüft. Meine Fragen dazu: Muss ich RCDs nachrüsten lassen? Was hat mehr Gewicht: die normative Forderung, bei wesentlichen Änderungen RCDs zu verbauen oder die ständige Überwachung? Mir persönlich wäre das Nachrüsten von RCDs lieber, der Personenschutz steht für mich jederzeit im Vordergrund.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

der komplette Artikel steht ausschließlich Abonnenten von elektrofachkraft.de – Das Magazin zur Verfügung.

Als Abonnent loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten ein.

Sie haben noch kein Abonnement? Erfahren Sie hier mehr über elektrofachkraft.de – Das Magazin.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Bitte rechnen Sie 3 plus 8.