Müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel vor dem Verleih geprüft werden?

Frage aus der Praxis
Unser Unternehmen erlaubt das Ausleihen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wie Bohrmaschinen. Die Betriebsmittel werden hier im Haus von unseren Elektrofachkräften (EFKs) nach einem Wartungsplan regelmäßig überprüft. Müssen diese Betriebsmittel denn auch vor und nach der Ausleihe noch einmal überprüft werden, oder reicht das Intervall laut dem internen Wartungsplan aus?
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