Neue VDE 0105-100: wichtige Änderungen für die Dokumentation Ihrer Prüfungen

Mit der Neufassung der Norm VDE 0105-100 hat sich für die Arbeit der Elektrofachkraft einiges geändert. Eine wichtige Änderung betrifft die Dokumentation der elektrotechnischen Prüfungen. So muss z.B. künftig nach Abschluss der wiederkehrenden Prüfung ein Zustandsbericht für die elektrische Anlage erstellt werden.
Zusammenstellung und Unterschrift
Weitgehend inhaltsgleich, aber unter neuer Nummerierung (5.3.3.101.5.6), ist die Vorgabe, dass die Prüfberichte von einer oder mehreren Elektrofachkräften mit Prüferfahrung zusammengestellt und unterschrieben oder in anderer Form bestätigt werden müssen. Geändert wurde allerdings die Anforderung, dass jetzt ausschließlich Elektrofachkräfte dies tun müssen. Bisher wurde der Begriff „kompetente Person“ verwendet.
Einzelheiten zu Beschädigungen und Gefährdungen verlangt
Im Unterabschnitt 5.3.3.101.7 erfolgt eine Konkretisierung der bisherigen Anforderungen. Dort wird jetzt verlangt, dass die Einzelheiten zu jedem Schaden, jeder Verschlechterung, Fehlern und gefährlichen Zuständen im Prüfprotokoll festgehalten werden müssen. Bislang wurde nur eine generelle „Aufzeichnung“ gefordert, aber nicht festgelegt, wo diese zu erfolgen hat.
Häufigkeit der wiederkehrenden Prüfungen präzisiert
Auch im Unterabschnitt 5.3.3.106 wurde einiges geändert und konkretisiert. Die Information, dass die maximale Zeitspanne zwischen wiederkehrenden Prüfungen durch gesetzliche oder andere nationale Bestimmungen festgelegt sein kann, wird nicht mehr in Form einer nationalen Anmerkung, sondern als direkter Norminhalt aufgenommen. Genauso gingen die Normverfasser bei der zeitlichen Vorgabe vor. Generell – und nicht mehr nur national – gilt, dass die Zeitspanne einige Jahre betragen darf (beispielsweise vier Jahre). Dies gilt aber nicht für Anlagen, bei denen ein höheres Risiko bestehen kann und deshalb kürzere Zeitperioden nötig sein können:
- Arbeitsstätten oder Räume, in denen aufgrund der Alterung besondere Risiken in Bezug auf elektrischen Schlag, Brand oder Explosion bestehen
- Arbeitsstätten oder Räume, in denen Hochspannungs- und Niederspannungsanlagen vorhanden sind
- kommunale Einrichtungen
- Baustellen
- Anlagen für Sicherheitszwecke (z.B. Notbeleuchtungsanlagen)
Ebenfalls müssen die Ergebnisse und Empfehlungen früherer Prüfberichte, soweit sie verfügbar sind, berücksichtigt werden.
Anhang NC als Hilfestellung
Gänzlich neu ist in der 2017er-Version der informative nationale Anhang NC. Dabei handelt es sich um eine Auswahl von ergänzenden Prüfungen für bestimmte Anwendungsfälle (wie z.B. RCDs, AFDDs, Frequenzumrichter, Niederspannungs-Schaltanlagen etc.). Es wird angemerkt, dass – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – die Angaben als Hilfestellung für den Normenanwender dienen sollen, ohne den Inhalt der dort genannten Normen wiederzugeben.
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