
Feuer löscht man mit Wasser. Das weiß jedes Kind. Doch wer sich etwas ernsthafter mit Brandschutz beschäftigt, wird schnell feststellen, dass diese einfache Wahrheit zu kurz gedacht ist. Bei den in der Gastronomie gefürchteten Fettbränden z.B. kann sich ein Löschversuch mit Wasser fatal auswirken. Auch wenn es um Elektrobrände und elektrische Anlagen geht, besteht oftmals Unsicherheit.
Der betriebliche Brandschutz wird sowohl vom Bauordnungsrecht als auch vom Arbeitsstättenrecht erfasst. Zentrales Element ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Ausstattung mit Feuerlöschern. Brände werden sogenannten Brandklassen zugeordnet und für jede Brandklasse gibt es zugewiesene Feuerlöschertypen. Diese Zuordnung soll verhindern, dass ein Brand durch den Löschversuch mit einem ungeeigneten Löschmittel verschlimmert statt bekämpft wird.
Elektrizität, Feuer und Wasser
Elektrizität, Feuer und dessen Bekämpfung ist nicht ohne Grund für die meisten Menschen ein heikles Thema. Einerseits haben viele eine mehr oder weniger klare Vorstellung davon, dass Mängel an elektrischen Geräten oder Einrichtungen Brandursachen sein können. Andererseits fragt sich der Laie, ob man womöglich „eine gewischt bekommt“, wenn man den Strahl eines Feuerlöschers auf „etwas Elektrisches“ richtet.
Die Verunsicherung wird gefördert durch ungeprüft verbreitete Gerüchte, die Feuerwehren würden Gebäude mit Photovoltaikanlagen im Brandfall gar nicht löschen, sondern kontrolliert abbrennen lassen. Ebenso wie die angeblich massiv erhöhte Brandgefahr von Elektrofahrzeugen entbehrt dies jeder Grundlage. Wahr ist jedoch, dass eine Brandbekämpfung im Zusammenhang mit Elektrizität oder auch mit Lithium-Ionen-Akkus mit besonderen Gefahren verbunden sein kann, was das Löschen erschwert und Vorsichtsmaßnahmen erforderlich macht.
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