Download: „Arbeitsanweisung: Allgemeine Arbeiten an Freileitungen von 1 kV bis 30 kV“
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Zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers gehört gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes, Maßnahmen für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten zu treffen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Versorgung der Beschäftigten im Notfall. Wie verhält es sich hier bei Alleinarbeiten?
Maßnahmen und Verhaltensregeln für ein sicheres Arbeiten an Freileitungen von 1 kV bis 30 kV
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