Sicher arbeiten durch geeignete Schutzmaßnahmen

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Wie Sie Gefährdungsbeurteilungen sowie Arbeits- und Betriebsanweisungen als Grundlage für Ihre Sicherheitsvorkehrungen nutzen.
Für ein sicheres Arbeiten sind Gefährdungsbeurteilungen sowie Arbeits- und Betriebsanweisungen einzusetzen. (Bildquelle: Shinyfamily/iStock/Thinkstock)

Bei Arbeiten an und in elektrischen Anlagen darf die Elektrofachkraft niemals unvorbereitet mit ihrer Arbeit beginnen. Die Vorschriften und Regelwerke fordern Schutzvorkehrungen, die vor dem Beginn einer Tätigkeit festgelegt und umgesetzt werden müssen. Dazu gehören organisatorische Maßnahmen wie die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsanweisung und Unterweisung, das Festlegen von sicheren Arbeitsverfahren sowie das Bereitstellen sicherer Arbeitsmittel.

Anhand welcher Kriterien die richtigen Schutzmaßnahmen gewählt werden sollten und auf welche Art Beschäftigte über Schutzmaßnahmen informiert werden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Auswahl von Schutzmaßnahmen

Für die Auswahl und Priorisierung von Schutzmaßnahmen gelten folgende Grundsätze:

  • Eine Gefahr muss grundsätzlich an ihrer Quelle bekämpft werden. (§ 4 Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG)
  • Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig gegenüber anderen Schutzmaßnahmen. (§ 4 Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG)
  • Es gilt die Rangfolge: Technische Schutzmaßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen vor personenbezogenem Schutz. (§ 4 Betriebssicherheitsverordnung, BetrSichV)

Diese Grundsätze gelten auch für Elektroarbeiten. Das heißt, dass ein Arbeitgeber nicht auf geeignete technische oder organisatorische Schritte zum Beseitigen oder Vermindern einer Elektrogefährdung verzichten darf, auch wenn er sich darauf beruft, dass er einen Elektroarbeiter mit isolierender Schutzkleidung oder Störlichtbogen-Visier losschickt.

Unverzichtbar: Die Gefährdungsbeurteilung

Zum Schutz der Beschäftigten ist die Ermittlung und Bewertung elektrischer Risiken besonders wichtig. Das gilt sowohl vor Aufnahme einer elektrotechnischen Tätigkeit als auch für jeden Arbeitsplatz in der Elektrotechnik. Selbstverständlich muss die Gefährdungsbeurteilung auch dann erstellt werden, wenn es sich um nicht im engeren Sinne elektrotechnische Arbeiten handelt, sofern dabei elektrische Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können.

Aus dieser Gefährdungsbeurteilung werden sichere Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen abgeleitet. Das Ergebnis sollte mit den notwendigen Maßnahmen sowie Zuständigkeiten und Terminen für deren Umsetzung schriftlich dokumentiert werden.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Angelegenheit, sondern ist gemäß § 3 (7) der Betriebssicherheitsverordnung „regelmäßig zu überprüfen“. Dazu gehört auch, die Wirksamkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen zu prüfen.

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Informieren der Beschäftigten über die geltenden Schutzmaßnahmen

Bevor Mitarbeiter mit der Arbeit beginnen, müssen sie unbedingt über die Schutzmaßnahmen informiert werden, an die sie sich während der Arbeit zu halten haben. Dies geschieht auf verschiedene Arten, die im Folgenden näher erläutert werden.

Betriebsanweisungen – Sicherheitsvorgaben in kompakter Form vor Ort

Betriebsanweisungen sind schriftliche Übersichten zu Tätigkeiten, Maschinen, Gefahrstoffen oder anderen sicherheitsrelevanten Aspekten. Sie fassen die Risiken, Sicherheitsregeln und Schutzmaßnahmen in kompakter Form zusammen und enthalten auch Hinweise zur Ersten Hilfe, zum Verhalten im Notfall und – sofern zutreffend – auch zu Entsorgungs- und anderen Umweltaspekten. Betriebsanweisungen sollten den Mitarbeitern jederzeit zugänglich sein.

Betriebsanweisungen müssen laut § 12 (2) der Betriebssicherheitsverordnung in einer „für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache“ sowie „an geeigneter Stelle“ zur Verfügung stehen. Typischerweise werden sie im A4-Format am Arbeitsplatz ausgehängt. Für bestimmte Fälle, etwa für Mitarbeiter im Außendienst oder auf Montage, können Betriebsanweisungen auch im Intranet zur Verfügung gestellt werden, wenn die Mitarbeiter so ausgestattet werden, dass sie jederzeit schnell auf die benötigten Informationen zugreifen können.

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Sicherheitsunterweisungen sind Pflicht

Mitarbeiter müssen einmal jährlich unterwiesen werden, Beschäftigte unter 18 Jahren sogar einmal alle sechs Monate. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass diese Fristen eingehalten werden. In den Unterweisungen sollen Beschäftigte Informationen zu den Gefährdungen und Sicherheitsanforderungen ihres Arbeitsplatzes erhalten. Dabei sollen unter anderem betriebliche Anweisungen vorgestellt und gegebenenfalls Sicherheitsvorgaben wie die richtige Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) demonstriert und eingeübt werden.

Bei sicherheitsrelevanten betrieblichen Änderungen wie neuen Arbeitsverfahren oder Maschinen, aber auch bei neuen Mitarbeitern werden zusätzliche Unterweisungen unabhängig von den Jahresfristen notwendig. Die Durchführung der Unterweisung ist mit Namen und Unterschriften aller Teilnehmer zu dokumentieren.

Vorgehen nach einem Elektrounfall

Nach einem Stromunfall dürfen die Sicherheitsverantwortlichen im Betrieb auf keinen Fall einfach zur Tagesordnung übergehen. Spätestens jetzt wird es notwendig,

  • den Unfallhergang und die Unfallursachen zu analysieren,
  • die Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen und den Aktualisierungsbedarf zu klären,
  • die vorhandenen Arbeits- und Betriebsanweisungen auf Vollständigkeit, Korrektheit und Überarbeitungsbedarf zu checken,
  • die Mitarbeiter zum betreffenden Arbeitsvorgang erneut zu unterweisen.

Dieses Vorgehen ist auch bei einem sogenannten Beinahe-Unfall unbedingt zu empfehlen, das heißt nach Situationen, in denen es gerade noch mal gut gegangen ist. Denn beim nächsten Wischer oder elektrischen Schlag, dessen Ursache nicht ermittelt und abgestellt wurde, könnten die Folgen für den Betroffenen schwerwiegender sein.

Das Wissen um Erste Hilfe ist von zentraler Bedeutung für jede Elektrofachkraft. Denn gerade bei Elektrounfällen kann eine angemessene Reaktion bei steter Beachtung der Eigensicherung lebensrettend sein. Daher sollte auch Maßnahmen der ersten Hilfe in einer Sicherheitsunterweisung thematisiert und nach Elektrounfällen erneut besprochen werden. Dabei sollte auch betont werden, warum vermeintlich harmlose Wischer bei Elektroarbeiten ernst genommen werden müssen und der Betroffene ärztlich betreut werden sollte.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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