DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
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e.+ Artikel: Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ steht für Unternehmen und Unfallversicherte im Zentrum der Recht- und Regelsetzung zum Arbeitsschutz. Die letzte und bis zum 30.09.2014 geltende Fassung in Form der BGV A1 stammt aus dem Jahr 2004. Unter der Maßgabe der „kontinuierlichen Verbesserung“ sollte die Vorschrift deshalb an die bestehenden Arbeitsverhältnisse angepasst werden, ohne dass bewährte Grundregeln des Arbeitsschutzes außer Kraft gesetzt werden. Wegen ihrer zentralen Bedeutung wurde die Überarbeitung gleichlautend für alle Unfallversicherungsträger formuliert.
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Auszug aus dem Artikel „DGUV Vorschrift 1 'Grundsätze der Prävention'“
- Prävention
- Arbeitsschutz
- Sicherheitsbeauftragte
- Ersthelfer
DGUV Vorschrift 1 ersetzte die BGV A1
2014 wurde von der für die Elektrotechnik verantwortlichen BG ETEM eine der wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften, die BGV A1 „Grundsätze der Prävention“, in die DGUV Vorschrift 1 geändert. Dabei handelte es sich keineswegs um einen bloßen Nummernwechsel, denn die DGUV Vorschrift 1 enthielt im Vergleich zur Vorgängerversion durchaus auch inhaltliche Änderungen. Zum gleichen Zeitpunkt wie die DGUV Vorschrift 1 trat auch die DGUV Regel 100-001 in Kraft, die die bisher geltenden BGR A1 und GUV-R A1 ablöste. Gerade verantwortliche Elektrofachkräfte sollten sich mit der DGUV Vorschrift 1 unbedingt beschäftigen.
Deutschland unterliegt einem dualem Arbeitsschutzsystem
Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland ein sogenanntes duales Arbeitsschutzsystem, das aus den staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder und den autonomen Unfallversicherungsträgern gebildet wird. Diese setzen sich mit unterschiedlichen Funktionen, aber auch unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ein. Dazu sind eindeutige und aufeinander abgestimmte Rechtsvorschriften unerlässlich. Im Lauf der Jahre hat sich ein komplexes, selbst für Fachleute schwer zu überschauendes, Gefüge aus Gesetzen, Verordnungen und Regeln entwickelt. Hinzu kommt das Regelwerk der Unfallversicherungsträger (DGUV).
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DGUV Vorschrift 1 bildet die Basis für den unfallversicherungsrechtlichen Arbeitsschutz
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ steht für Unternehmen und Unfallversicherte im Zentrum der Recht- und Regelsetzung zum Arbeitsschutz. Die letzte und bis zum 30.09.2014 geltende Fassung in Form der BGV A1 stammt aus dem Jahr 2004. Unter der Maßgabe der „kontinuierlichen Verbesserung“ sollte die Vorschrift deshalb an die bestehenden Arbeitsverhältnisse angepasst werden, ohne dass bewährte Grundregeln des Arbeitsschutzes außer Kraft gesetzt werden. Wegen ihrer zentralen Bedeutung wurde die Überarbeitung gleichlautend für alle Unfallversicherungsträger formuliert. Die DGUV Vorschrift 1 soll gewährleisten, dass staatliches und autonomes Recht der Unfallversicherungsträger aufeinander aufbauend und widerspruchsfrei miteinander vernetzt sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte als zuständige Aufsichtsbehörde im August 2013 die entsprechende Musterfassung der DGUV Vorschrift 1 für genehmigungsfähig erklärt, sodass die Vorschrift spätestens bis Ende 2014 bei allen Berufsgenossenschaften eingeführt werden konnte.
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