Wie dokumentierst du die Erstprüfung richtig?

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Der Prüfbericht ist Pflicht.
Der Prüfbericht ist Pflicht. (Bildquelle: LSOphoto/iStock/Getty Images Plus)

Der Prüfbericht ist Pflicht

In welcher Form (schriftlich oder elektronisch) die Dokumentation der Erstprüfung anzufertigen ist, wird in der Erstprüfungsnorm im Einzelnen nicht festgelegt. Die einschlägige DIN VDE 0100-600:2017-06 verwendet die Bezeichnung „Prüfbericht“ für das Prüfprotokoll. In Abschnitt 6.4.4.1 findet sich die Grundanforderung für den Prüfbericht:

„Nach Beendigung der Prüfung einer neuen Anlage oder von Erweiterungen oder Änderungen in einer bestehenden Anlage muss ein Prüfbericht der elektrischen Anlage erstellt werden. Dieser Prüfbericht muss Details des Anlagenumfangs, der durch den Bericht abgedeckt ist, zusammen mit einer Aufzeichnung über das Besichtigen und die Ergebnisse des Erprobens und Messens umfassen.“

Der Prüfbericht der Erstprüfung muss laut Abschnitt 6.4.4.3 Aufzeichnungen enthalten:

  • über die Besichtigung;
  • über die geprüften Stromkreise und die Prüfungsergebnisse.

Die Aufzeichnungen über die geprüften Stromkreise und die Prüfergebnisse müssen dabei jeden Stromkreis aufführen, einschließlich der zugehörenden Schutzeinrichtung(en). Außerdem müssen die Ergebnisse der geforderten Erprobungen und Messungen aufgenommen werden.

Prüfberichte müssen laut Abschnitt 6.4.4.5 grundsätzlich von einer Elektrofachkraft oder Elektrofachkräften mit Prüferfahrung zusammengestellt und unterschrieben oder in anderer Form bestätigt werden.

Das sind die Mindestinhalte des Prüfberichts

Darüber hinaus werden die Mindestinhalte des Prüfberichts im Anhang NA der DIN VDE 0100-600 festgeschrieben:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers,
  • Name und Anschrift des Auftragnehmers,
  • Bezeichnung der einzelnen Prüfprotokolle für die Dokumentation von Messwerten (Protokoll-Nr.),
  • optional die Bezeichnung des Objekts, z.B. Anlage, Gebäude, Gebäudeteile, Verteiler, Stromkreise,
  • die geprüften Stromkreise mit deren Bezeichnungen und die zugehörigen Schutzeinrichtungen,
  • verwendete Mess- und Prüfgeräte,
  • Bewertung der Prüfung (Alle bei dem Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen sowie die Ergebnisse von Berechnungen müssen vom Prüfer bewertet werden. Diese Bewertung ist das Ergebnis der Prüfung. Das Ergebnis der Prüfung ist einschließlich der für die Bewertung relevanten Messwerte zu dokumentieren. Bei der Bewertung sollten auch Messwerte, die die Normanforderungen erfüllen, aber auffällig von den zu erwarteten Werten abweichen, berücksichtigt werden. Eine Dokumentation aller einzelnen Messwerte ist nicht gefordert.),
  • Prüfstelle,
  • Prüfer,
  • Prüfdatum und
  • Unterschrift

Laut Abschnitt 6.4.4.4 darf der Prüfbericht der Erstprüfung eine Empfehlung für den Zeitraum zwischen der Erstprüfung und der ersten wiederkehrenden Prüfung enthalten. Ebenso können Empfehlungen für angemessene Reparaturen oder Verbesserungen (Abschnitt 6.4.4.2) angegeben werden.

Das gehört zur Dokumentation

Zur Dokumentation gehören in der Regel auch die im Protokoll anzugebenden Schaltpläne und Unterlagen, aus denen die Gestaltung der Anlage, die Zu- und Anordnung der Stromkreise sowie Anzahl und Lage der Betriebsmittel (Hausanschluss, Verteiler, Schalter, Steckdosen usw.) hervorgehen.

Achtung

Die Betriebssicherheitsverordnung 2015 enthält im Vergleich zur DIN VDE 0100-600 teilweise noch weitere Dokumentationsanforderungen bezüglich der Erstprüfungen.

  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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