Überblick zur Neuordnung der dualen Elektrohandwerksberufe

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Die Neuordnung der Elektrohandwerksberufe trat im Sommer 2021 in Kraft.
Die Neuordnung der Elektrohandwerksberufe trat im Sommer 2021 in Kraft. (Bildquelle: nd3000/iStock/Getty Images Plus) © nd3000/iStock/Getty Images Plus

Nachdem das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) 2018 die industriellen Elektroberufe einer Teilnovellierung unterzog und 2020 die IT-Berufe neu ordnete, strukturierte es im Anschluss ebenso die dualen Berufe des Elektrohandwerks. Das betrifft:

Sie ersetzen damit die bisherigen Berufe „Elektroniker/-in in den Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik sowie Informations- und Telekommunikationstechnik“, „Systemelektroniker/-in“, „Informationselektroniker/-in“ und „Elektroniker/-in für Maschinen- und Antriebstechnik“.

Hintergrund dieser Neuordnung sind auch in diesem Fall die sich rasant ändernden beruflichen Anforderungen durch die Digitalisierung und die Entwicklung neuer Technologien. So sind in der Zwischenzeit Elektro- und Informationstechnik kaum mehr voneinander zu trennen. Geräte und Systeme werden in Netzwerke eingebunden, Hard- und Software werden nicht mehr unabhängig voneinander installiert. Diagnosen, Anpassungen, Änderungen und Instandhaltungen erfolgen unter Nutzung von softwaregestützten Werkzeugen.

Die Neuordnung der Elektrohandwerksberufe wurde Ende 2020 beendet und trat zum 01.08.2021 in Kraft. Seitdem gelten die neuen Ausbildungsordnungen und sind ab dem Ausbildungsjahr 2021/2022 verpflichtend in den ausbildenden Betrieben umzusetzen. Für die zu diesem Zeitpunkt bereits in der Ausbildung befindlichen Auszubildenden gelten entsprechende Übergangsfristen.

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Als wichtigste Unterschiede bzw. Neuerungen zu den bisherigen Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen sind zu nennen:

  • umfassende Modernisierung der zu vermittelnden Inhalte auf den aktuellen Stand der Technik
  • Einführung von vier Standardberufsbildpositionen, die integrativ für alle der bereits erwähnten Berufe während der gesamten Ausbildungsdauer zu vermitteln sind
  • Einführung von sechs fachrichtungsübergreifenden Berufsbildpositionen, die in ihrer Breite den Sockel für alle der genannten Berufe bilden
  • Diese fachrichtungsübergreifenden Berufsbildpositionen integrieren zugleich die Grundlagen, die für eine spätere Arbeit als Elektrofachkraft (EFK) notwendig sind. Sie sind in den 1,5 Jahren der Ausbildung zu vermitteln.
  • Auf diesem gemeinsamen Sockel bauen die berufs- und fachrichtungsbezogenen Berufsbildpositionen auf. Diese sind vom vierten bis zum siebten Ausbildungshalbjahr zu vermitteln.
  • Verwendung von offeneren Formulierungen, um betriebliche Veränderungen zeitnah in der Ausbildung zu berücksichtigen
  • Auftragsbezogene, eigenverantwortliche Dispositions- und Terminverantwortung, Qualitätssicherungssysteme, Kundenorientierung und die Anwendung englischer Fachbegriffe in der Kommunikation sind Bestandteile der neuen Ausbildungsordnungen.
  • Übernahme des Systems der gestreckten Abschlussprüfung

Nachfolgende Grafik fasst die wichtigsten Änderungen zusammen:

Die Struktur der neuen Elektrohandwerksberufe
Die Struktur der neuen Elektrohandwerksberufe

Autor: Peter Schaffert

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