Regelmäßige Unterweisungen machen Sinn!

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Unterweisungen sollten regelmäßig stattfinden.
Unterweisungen sollten regelmäßig stattfinden. (Bildquelle: monkeybusinessimages/iStock/Getty Images)

Viele Untersuchungen zeigen: 5 % aller Unfälle ereignen sich am ersten Arbeitstag, 25 % in den ersten sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit.

Unzureichendes Wissen über bisher nicht verwendete Werkzeuge oder neue Gefahrstoffe lässt für den Einzelnen neue und erhöhte Gefahren entstehen. Durch Unerfahrenheit eines Mitarbeiters wird nicht nur er selbst gefährdet, sondern auch die Kollegen. Materialschaden und Produktionsausfall kommen hinzu.

Die Durchführung von sicherheitstechnischen Unterweisungen wird in verschiedenen rechtlichen Regelungen gefordert (z.B. im Arbeitssicherheitsgesetz, in verschiedenen Verordnungen und in vielen Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften) und stellt so ein wesentliches Element der Prävention dar.

Gesetze und Vorschriften, die Unterweisungen fordern:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • Regeln der Berufsgenossenschaften

Regelmäßige Unterweisungen machen Sinn, denn

  • die Zahl der Arbeitsunfälle wird nachweislich gesenkt,
  • die Betriebssicherheit wird erhöht,
  • die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen werden gesenkt,
  • die Arbeitsabläufe werden weiter optimiert und professionalisiert.

Folgende Gründe sprechen für eine sorgfältige, verantwortungsbewusste Unterweisung zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit:

  • Häufig fehlt einem neuen Mitarbeiter die Erfahrung in sicherheitsgerechtem und dem Gesundheitsschutz dienenden Verhalten, insbesondere auch unter den besonderen Bedingungen des neuen Arbeitsplatzes und der neuen Arbeitsumgebung.
  • Neuartige Arbeitstechniken, zunächst noch unbekannte Werkzeuge und Arbeitsstoffe schaffen ein erhöhtes Gefahrenrisiko, das keineswegs immer offenkundig ist.

Ziele von Unterweisungen sind:

  • Aufklärung über Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • Darstellung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen
  • Aufforderung an die Beschäftigten, sich sicherheitsgerecht zu verhalten

Unterweisung: Arbeitnehmerrecht und Unternehmerpflicht

Als Mitarbeiter hast du das Recht, über alle bei der Arbeit im Betrieb möglicherweise auftretenden Gefahren informiert zu werden. Ebenso über alle Gefährdungen, die durch deine Arbeit für dich und auch für andere entstehen können. Ist dies nicht der Fall, kannst du deiner eigenen Verantwortung für die Sicherheit nicht nachkommen und wirst dich daher möglicherweise nicht sicherheitsgerecht verhalten können.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter zu unterweisen (§ 4 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 12 Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG]). Stellt sich z.B. bei einem Unfall heraus, dass der verunfallte Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß unterwiesen wurde, liegt eine rechtswidrige Unterlassung beim Betreiber vor. Der Betreiber hat somit eine Ordnungswidrigkeit begangen und kann daher mit einer entsprechenden Geld- oder ggf. sogar Freiheitsstrafe belegt werden.

Wer muss unterwiesen werden?

Jeder Mitarbeiter in einem Betrieb muss unterwiesen werden.

  • Die Unterweisungspflicht gilt für neue Mitarbeiter ebenso wie für Mitarbeiter, die an einen neuen (anderen) Arbeitsplatz versetzt werden.
  • Es dürfen auch keine Unterschiede zwischen Vollzeit-, Teilzeit- oder zeitlich befristeten Beschäftigten gemacht werden, da alle den gleichen Gefährdungen ausgesetzt sind.
  • Der Unternehmer muss auch für die Sicherheit von Fremdfirmenmitarbeitern oder selbstständigen Einzelunternehmern sorgen, wenn diese in seinem Unternehmen tätig sind.

Wann sind Unterweisungen erforderlich?

Alle Mitarbeiter müssen unterwiesen werden.
Alle Mitarbeiter müssen unterwiesen werden. (Bildquelle: monkeybusinessimages/iStock/Getty Images)

Unterweisungen sind immer dann erforderlich, wenn im jeweils relevanten Umfeld

  • Mitarbeiter neu eingestellt wurden,
  • sich Aufgabenbereiche verändert haben,
  • neue Arbeitsmittel oder neue Technologien eingeführt wurden und
  • neue Anlagen oder Prozesse in Betrieb gehen.

Daher sollte bei folgenden Anlässen eine Unterweisung über Gefahren und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden:

  • bei Einführung neuer Maschinen, Einrichtungen, Geräte, Arbeitsverfahren
  • bei Veränderungen an Maschinen oder Steuerungen, Einrichtungen, Geräten oder von Arbeitsverfahren
  • beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • bei Veränderungen der Arbeitsabläufe
  • nach Unfällen, Störfällen oder Problemen bei einzelnen Arbeiten
  • nach Betriebsbegehungen über die Ergebnisse
  • nach Einführung von neuen oder geänderten Unfallverhütungsvorschriften, Bestimmungen oder Betriebsanweisungen
  • nach Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Was ist eine Erstunterweisung?

Die Erstunterweisung ist das Fundament für alle weiteren Unterweisungen und informiert u.a. auch über die Grundregeln im Arbeitsschutz. Bevor ein Mitarbeiter eine Arbeit neu aufnimmt, muss eine Erstunterweisung durchgeführt werden. Hierbei werden der Arbeitsplatz, das Umfeld und die Tätigkeit selbst mit ihren Gefährdungen und Wechselwirkungen erläutert.

Was ist eine Änderungsunterweisung?

Sobald Änderungen an Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen durchgeführt wurden, z.B. durch neue Arbeitsprozesse oder -verfahren, neue/andere Gefahrenstoffe, Änderung von Vorschriften, Änderung der maschinellen Ausstattung, muss der Mitarbeiter auf die veränderten Gefährdungen hingewiesen werden.

Was ist eine Wiederholungsunterweisung?

Routine ist gut – aber auch gefährlich! Eine Auffrischung bereits durchgeführter Unterweisungen in regelmäßigen Abständen (z.B. einmal pro Jahr) ist daher unabdingbar.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Frist für eine Wiederholungsunterweisung vor. Die Zeitabstände für die regelmäßige Unterweisung richten sich im Einzelfall nach den betrieblichen Erfordernissen bzw. dem Grad der Gefährdung. Jedoch sehen einige Sondervorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften eine halbjährliche bzw. jährliche Unterweisung vor. Werden mehrere Arbeitgeber gemeinsam auf einer Baustelle tätig, haben sie ihre Beschäftigten außerdem über die gegenseitigen Gefährdungen zu unterrichten.

Die Wiederholungspflicht gilt auch für scheinbar grundlegende Themen, z.B. „Die Gefahren des elektrischen Stroms“, die zum Grundwissen der Elektrofachkraft gehören. Da sich durch den Alltag ein Routineverhalten einschleift, kann das Angewöhnen oberflächlicherer Arbeitsweisen zu Gefährdungen führen.

Was ist eine Belehrung?

Nach (Beinahe-)Unfällen sind Belehrungen über die entstandene Gefahr und den richtigen Umgang mit den Gefahren durchzuführen. Ziel ist es, eine ähnliche Gefährdung nicht ein zweites Mal auftreten zu lassen und somit die Sicherheit für die Mitarbeiter zu steigern.

Betriebsanweisung, Arbeitsanweisung und Betriebsanleitung

Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung bezieht sich speziell auf die Arbeitssicherheit. Für gefährliche Arbeiten und Bereiche kann sogar eine Verpflichtung bestehen, solche Betriebsanweisungen zu erstellen. Die Betriebsanweisung kann auch Bestandteil einer Arbeitsanweisung sein.

Was ist eine Arbeitsanweisung?

In der Arbeitsanweisung werden Arbeitsabläufe so festgelegt, dass sie gegen Störungen und Gefahren abgesichert sind und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden können.

Unentbehrlich wird eine Arbeitsanweisung für alle gefährlichen Arbeiten, vor allem bei Reparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten, wenn sich beteiligte Mitarbeiter untereinander abstimmen müssen.

In der Arbeitsanweisung müssen die präzisen Arbeitsabläufe beschrieben werden. Absprachen und Kontrollen, z.B. Überprüfung der Tätigkeit, Freigabe, Kontrolle der Baustelle, sind auf bestimmte Personen festzulegen.

Was ist eine Betriebsanleitung?

Die Betriebsanleitung ist für gefährliche Maschinen, Geräte und Anlagen vorgeschrieben. Es ist empfehlenswert, die Betriebsanleitung (auch Gebrauchsanleitung) durch eine Betriebsanweisung für alle in der Anlage arbeitenden Personen ständig zugänglich zu machen.

  • Autor:

    Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch

    Geschäftsführender Gesellschafter der GAB Ingenieure GmbH

    Ritterbusch Sven

    Im Jahr 2013 gründete Dipl.-Ing. Sven Ritterbusch die GAB Ingenieure GmbH, die Unternehmen in den Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz berät. Dort ist er als geschäftsführender Gesellschafter und VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen tätig.

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