DGUV 213-100: Was steht drin?

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Bestimmte Arbeiten auf Baustellen bergen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit.
Bestimmte Arbeiten auf Baustellen bergen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit. (Bildquelle: Mogala/iStock/Getty Images Plus)

Bestimmte Arbeiten auf Baustellen bergen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit. Bei Tätigkeiten von Elektrofachkräften, aber auch von sonstigen Beschäftigten können bspw. gesundheitsgefährdende Gesteinsstäube entstehen, wenn Stege für Elektroleitungen geschlitzt, diese ausgestemmt, Löcher für Schalter- und Verteilerdosen gesetzt oder Dübellöcher gebohrt werden. Es besteht u.a. die Gefahr, dass bei diesen Arbeiten freigesetzte Schwebstäube eingeatmet werden und je nach Partikelgröße bis in die oberen Atemwege, die Bronchien oder sogar in die Lungenbläschen (Alveolen) gelangen können.

Achtung

Gerade in kleineren Unternehmen wird die Gefahr von Staubemissionen oft unterschätzt oder völlig ignoriert!

Im April 2017 hat die DGUV eine neue DGUV Information veröffentlicht.

Im April 2017 hat die DGUV eine neue DGUV Information veröffentlicht. Diese trägt den mehr als sperrigen offiziellen Titel „Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung 'Staub bei Elektroinstallationsarbeiten' gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2“. Nachfolgend werden wir die Bedeutung dieser Information für Elektrofachkräfte vorstellen und praxisrelevante Erläuterungen geben.

Hilfestellung zur Staubminimierung

Die DGUV weist in ihrem Vorwort darauf hin, dass es sich hier um branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung für staubemittierende Tätigkeiten handelt, die von der BG ETEM erarbeitet und im Sachgebiet „Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub“ der DGUV weiterentwickelt wurde. Die Hilfestellung enthält

  • branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen, die zur Staubminimierung angewendet werden,
  • eine Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub) bei den aufgeführten Tätigkeiten eingehalten werden kann, oder ob ggf. zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

Wenn bei Tätigkeiten mit geprüften, abgestimmten Gerätesystemen der AGW für A-Staub nicht eingehalten werden kann, werden weiterführende technische und andere Schutzmaßnahmen aufgeführt, die zu einer Minimierung der Staubexposition führen.

Was bedeutet Arbeitsplatzgrenzwert eigentlich?

Gemäß TRGS 900 Abschn. 1 Abs. 1 ist nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) als Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum definiert. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 2 Abs. 7 GefStoffV).

Achtung

Die Hilfestellung der DGUV Information 213-100 stellt in Verbindung mit der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung das in TRGS 900 Abschn. 2.4.2 und in TRGS 504 Abschn. 3.4.2 beschriebene Schutzmaßnahmenkonzept dar, dessen Umsetzung die Inanspruchnahme der Übergangsregelung ermöglicht und zur Einhaltung des vorgeschriebenen AGW von 1,25 mg/m3 führt.

Die TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ (Stand Juni 2016) ist laut DGUV noch nicht im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und gilt somit nur vorläufig.

Staubemittierende Tätigkeiten können gefährlich werden

Die Höhe und der Verlauf der Konzentration der Stäube in der Luft am Arbeitsplatz ist insbesondere abhängig  von der Art und der Dauer der ausgeübten Tätigkeit.

Die DGUV Information 213-100 hebt in Abschnitt 1 hervor, dass Beschäftigte auf Baustellen der Elektroinstallation bei den unten aufgeführten Tätigkeiten regelmäßig gegenüber Stäuben und insbesondere mineralischen Stäuben ausgesetzt (exponiert) sind. Dabei kann die Dauer der Exposition von wenigen Minuten bis zu einer Schicht pro Tag reichen. Die Höhe und der Verlauf der Konzentration der Stäube in der Luft am Arbeitsplatz ist insbesondere abhängig

  • von der Art und der Dauer der ausgeübten Tätigkeit,
  • dem verwendeten Gerätesystem,
  • dem Zustand und der Zusammensetzung der Bausubstanz, an der gearbeitet wird und
  • den räumlichen sowie den Lüftungsbedingungen.

Zu den gefährlichen Tätigkeiten werden gerechnet:

  • Fräsen von Mauernuten
  • Setzen von Dosenlöchern
  • Bohren von Dübellöchern
  • Stemmarbeiten zum Einsetzen von z.B. Sicherungskästen oder zum Ausbrechen von Stegen in Mauernuten
  • Reinigungsarbeiten

Erforderliche Schutzmaßnahmen nach branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Abschnitt 2 der DGUV Information verweist darauf, dass die Vorgaben zum staubarmen Arbeiten des Anhangs I Nr. 2 „partikelförmige Gefahrstoffe“ der Gefahrstoffverordnung umgesetzt werden sollen. Es wird auch darauf verwiesen, dass die Branchenlösung „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“ der BG ETEM in der Fassung 12/2014 konkrete Maßnahmen und Hinweise für staubarmes Arbeiten enthält.

Dies sind bspw.:

1. Staubarme Gerätesysteme

Für die o.g. Tätigkeiten müssen ausschließlich abgestimmte, geprüfte Gerätesysteme eingesetzt werden. Derartige Gerätesysteme bestehen aus

  • einem Elektrowerkzeug,
  • einem für das Elektrowerkzeug vom Hersteller empfohlenen Entstauber mit Absaugung an der Entstehungsstelle mindestens der Staubklasse M und
  • vom Hersteller empfohlenen Werkzeugen bzw. Zubehörteilen in den entsprechenden Konfigurationen.

2. Lüftung, Luftreinigung und Abgrenzung

Arbeitsbereiche sind laut DGUV gut zu durchlüften – entweder mit technischen Einrichtungen oder durch natürliche Lüftung.

Tipp

Bei starker Staubfreisetzung in die Arbeitsumgebung kann zusätzlich zur Benutzung eines staubarmen Bearbeitungssystems die Staubexposition durch den Betrieb eines Luftreinigers minimiert werden.

Durch staubdichte Abgrenzungen bzw. Einhausungen kann eine Staubausbreitung auf andere Bereiche verhindert werden.

3. Reinigung

Für die Beseitigung abgelagerter Stäube wird eine Befeuchtung und vorsichtiges zeitnahes Aufnehmen bzw. ein trockenes Aufsaugen mit dem Entstauber des Gerätesystems empfohlen.

4. Entsorgung

Abgeschiedene Stäube aus den Sammelbehältern der Entstauber sollen staubarm mit den eingelegten Staubbeuteln/-säcken entnommen werden. Dazu müssen die Staubbeutel/-säcke verschlossen und in die entsprechenden Entsorgungsbehälter/-container verbracht werden. Ablagerungen/Verunreinigungen an den Geräten können durch Absaugen oder Feuchtreinigen entfernt werden.

5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Zur Verwendung empfiehlt die DGUV  Halbmasken mit Partikelfilter (mindestens P2).

Wenn auf Baustellen ungünstige Bedingungen vorherrschen, kann eine erhöhte Staubfreisetzung trotz Anwendung technischer und organisatorischer Maßnahmen die Benutzung von geeigneter PSA (s. DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“) erforderlich machen. Zur Verwendung empfiehlt die DGUV

  • Halbmasken mit Partikelfilter (mindestens P2),
  • partikelfiltrierende Halbmasken (mindestens FFP2) oder
  • gebläseunterstützte Atemschutzgeräte (Helm oder Haube mit Gebläse und Filter; mindestens TH2P).

Tipp

Gebläseunterstützte Atemschutzgeräte bieten gerade bei längeren Tragezeiten einen deutlich höheren Schutzfaktor und einen besseren Tragekomfort.

Expositionsniveau bei Umsetzung von Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Laut Abschnitt 3 enthält der Anhang der DGUV Information 213-100 in Tabelle 1 diejenigen Tätigkeiten, bei denen eine starke Exposition gegenüber Stäuben besteht. Dort erfolgt auch eine Zuordnung zu Expositionsbereichen (AGW-Einhaltung bzw. AGW-Überschreitung).

Tab. 1: Liste der Tätigkeiten mit Staubexposition und Darstellung der Expositionsbereiche

Tätigkeit Einhaltung des AGW von 1,25 mg/m3 Überschreitung des AGW von 1,25 mg/m3 Schutzmaßnahmenkonzept Nr.
Fräsen von Mauernuten     1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Setzen von Dosenlöchern     1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Bohren von Dübellöchern      
Stemmarbeiten     1, 2, 3, 4, 5, 6, 7
Reinigungsarbeiten     1, 2, 3, 4, 5, 6, 7

Schutzmaßnahmenkonzept

In Spalte 4 der Tabelle 1 werden laut Abschnitt 4 der DGUV Information die notwendigen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) bezeichnet, deren jeweils betriebsspezifische Anwendung zu einer Einhaltung des AGW führen (s. Tabelle 2).

Tab. 2: Liste möglicher Schutzmaßnahmen

Maßnahme Nr. Maßnahme
1 Gefährdungsbeurteilung Staub wiederholen
2 Gegebenenfalls Exposition neu ermitteln
3 Verwendung geprüfter Gerätesysteme Kat. 1 gem. Branchenlösung Stand 12/2014
4 Einsatz zusätzlicher Luftreiniger im Arbeitsbereich
5 Arbeitsbereich gut durchlüften
6 Betriebsanweisung zum staubarmen Arbeiten
7 Benutzung von PSA bei Expositionsspitzen bzw. bei Vorliegen ungünstiger Bedingungen

 

Die genannten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

  1. zu ermitteln,
  2. umzusetzen und
  3. zu dokumentieren.

Staubvermeidung ist Trumpf

Wie oben dargestellt, können gerade bei Elektroinstallationen auf Baustellen gesundheitsschädliche Gesteinsstäube entstehen. Dieser Staub kann eingeatmet werden und je nach Partikelgröße bis in die oberen Atemwege, die Bronchien oder sogar in die Lungenbläschen gelangen. Wenn Beschäftigte über mehrere Jahre diesem Staub ausgesetzt werden, könnten sie an einer chronischen Bronchitis, einem Lungenemphysem (Überblähung der Lunge) oder an einer Silikose (Staublunge) erkranken. Aus letzterer kann übrigens auch Lungenkrebs entstehen. Es ist daher eminent wichtig, die Staubbelastung so gering wie möglich zu halten. Verwende deshalb nur entsprechend abgestimmte Bearbeitungssysteme.

Bei Tätigkeiten, bei denen wegen ungünstiger Einflussfaktoren eine sichtbare Staubentwicklung auftritt (z.B. in kleinen Räumen), müssen zusätzliche organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (z.B. Tragen von Atemschutzmasken [mindestens FFP2]) ergriffen werden.

Zehn Praxistipps für gefahrloses Arbeiten

Die BG ETEM hat zehn konkrete Praxistipps zum staubfreien bzw. staubarmen Arbeiten zusammengestellt.

  1. Nur abgestimmte Bearbeitungssysteme verwenden, Elektrowerkzeug mit Entstauber der Staubklasse M. Nur zugelassenes Zubehör.
  2. Beachte die Bedienungsanleitung der abgestimmten Bearbeitungssysteme zum Geräteeinsatz und die Vorgaben der Unterweisung.
  3. Sorge auf der Baustelle immer für eine gute Durchlüftung.
  4. Breche Stege möglichst mit dem Brechmeißel aus.
  5. Bring Dosenlöcher in Hochlochziegeln immer nach dem Schlitzfräsen ein.
  6. Stelle den störungsfreien Betrieb des Gerätesystems sicher; Werkzeuge rechtzeitig nachschärfen oder austauschen; Schlauchführung beachten, Verstopfung vermeiden.
  7. Lass in kleineren Räumen Entstauber länger nachlaufen.
  8. Entleere den Entstauber möglichst ohne Staubentwicklung.
  9. Verwende bei Tätigkeiten mit sichtbarer Staubentwicklung eine Atemschutzmaske FFP2.
  10. Nutze einen vorhandenen Entstauber auch zum Reinigen.
  • Autor:

    Lic. jur./Wiss. Dok. Ernst Schneider

    Inhaber eines Fachredaktionsbüros

    Ernst Schneider

    Ernst Schneider ist Mitglied in der Sektorgruppe Elektrotechnik (ANP-SGE) und in der Themengruppe Produktkonformität (ANP-TGP) des Ausschusses Normenpraxis im DIN e.V.

    Er veröffentlichte bereits eine Vielzahl von Büchern, Fachzeitschriften und elektronischen Informationsdiensten. Seit 2004 ist er außerdem Unternehmensberater für technologieorientierte Unternehmen.

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