Die Handwerksberufe: Elektroniker/Elektronikerin Energie- und Gebäudetechnik

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Im April 2021 wurde die Ausbildungsordnung aktualisiert.
Im April 2021 wurde die Ausbildungsordnung aktualisiert. (Bildquelle: francescomoufotografo/iStock/Getty Images Plus)

Was macht ein Elektroniker/eine Elektronikerin Energie- und Gebäudetechnik?

Elektroniker und Elektronikerinnen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik sind die Experten für die Versorgung, Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie. Das betrifft u.a.:

  • Ladesysteme für die Elektromobilität
  • Photovoltaikanlagen und Energiespeichersysteme
  • Wärmepumpen
  • intelligente Beleuchtungssysteme
  • die Integration der Energiesysteme in das Konzept des Smarthomes
  • die Sicherung einer hohen Energieeffizienz

Damit sind der Elektroniker und die Elektronikerin Energie- und Gebäudetechnik wichtige Fachleute, um verschiedene Energiequellen in der praktischen Anwendung miteinander zu verzahnen und aus der im Netz zur Verfügung gestellten sowie der autark erzeugten Energie einen Mix entsprechend der Netzbelastung und den Erzeugungsmöglichkeiten zu bilden. Dafür konzipieren, errichten, ändern, vernetzen, warten und reparieren sie die elektrotechnischen Systeme. Ihre Tätigkeit umfasst außerdem Arbeiten an Anlagen und Systemen zur elektrischen Energieverteilung und -erzeugung.

Wie wird man zum Elektroniker/zur Elektronikerin Energie- und Gebäudetechnik?

Der Elektroniker bzw. die Elektronikerin für Energie- und Gebäudetechnik ist ein Handwerksberuf. Die dreieinhalbjährige Ausbildung absolviert er/sie in einem anerkannten und autorisierten Betrieb des Elektrohandwerks. Entsprechend ihrer Qualifikation können sie nach ihrer Ausbildung durch das Unternehmen als Elektrofachkräfte (EFKs) eingesetzt werden.

Wie erfolgt die Ausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin Energie- und Gebäudetechnik?

Die Ausbildung zum Elektroniker/zur Elektronikerin Energie- und Gebäudetechnik erfolgt nach einem dualen Modell an zwei Lernorten. Den ersten Lernort bildet die betriebliche Praxis im Ausbildungsbetrieb. Dort erwerben die zukünftigen Gesellen neben dem grundlegenden Können zur Planung, Installation und Inbetriebnahme von elektrotechnischen Systemen folgende fachspezifischen Fähigkeiten:

  • Konzipieren von Systemen der Energie- und Gebäudetechnik
  • Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen
  • Aufstellen und Inbetriebnehmen von Geräten
  • Installieren und Konfigurieren von Gebäudesystemtechnik
  • Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
  • Durchführen von Wiederholungsprüfungen und Instandhalten gebäudetechnischer Systeme

Als zweiter Lernort gilt die Berufsschule. Deren Lerninhalte sind eng mit der praktischen Ausbildung verzahnt, ihr Schwerpunkt zielt aber mehr auf das Vermitteln der Hintergründe und das Schaffen der theoretischen Grundlagen.

Welche Prüfungen sind durch den Elektroniker/die Elektronikerin Energie- und Gebäudetechnik abzulegen?

Die Abschlussprüfung in dem Beruf gliedert sich in zwei Teile. Deren erster Teil erfolgt im vierten Halbjahr der Ausbildung. Er umfasst die Durchführung eines Arbeitsauftrags zum Montieren, Verdrahten, Prüfen und Inbetriebnehmen einer elektrotechnischen Komponente an einer Anlage bzw. einem Gerät. Weiterhin enthält er eine schriftliche Prüfung zum Analysieren und Bewerten von Daten und Informationen elektrotechnischer Prüfungen.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung erfolgt zum Ende der Ausbildung. Er besteht aus einem betrieblichen Kundenauftrag zum Planen, Ändern, Inbetriebnehmen und Parametrieren eines gebäudetechnischen Systems. Hinzu kommen drei schriftliche Prüfungen mit den Schwerpunkten „Systementwurf“, „System- und Funktionsanalyse“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Autor: Peter Schaffert

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