Der duale IT-Beruf „IT-System-Elektroniker/-in“

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Der duale IT-Beruf „IT-System-Elektroniker/-in“
(Bildquelle: Wellnhofer Designs/AdobeStock)

Der IT-System-Elektroniker bzw. die IT-System-Elektronikerin stellen das berufliche Bindeglied zwischen IT-Anlagen und Netzwerken einerseits und den elektrotechnischen Systemen andererseits dar. Der Europass, also die Kurzbeschreibung des Berufs, beschreibt das Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit mit folgenden Schwerpunktaufgaben:

  • „Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen;
  • Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen;
  • Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen der Informationstechnik und an deren Infrastruktur;
  • Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen der Informationstechnik und an deren Infrastruktur;
  • Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen der Informationstechnik und mit deren Infrastruktur;
  • IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen;
  • Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung;
  • Prüfen der elektrischen Sicherheit von IT-Geräten und Betriebsmitteln;
  • Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen;
  • Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen;
  • Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen;
  • Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen;
  • Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen;
  • Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz.“1

Der IT-System-Elektroniker bzw. die IT-System-Elektronikerin gelten damit als Elektrofachkräfte (EFKs), auch wenn der Begriff nicht explizit im Abschlusszeugnis auftaucht. Hintergrund dafür ist, dass die Elektrofachkraft weder ein festgelegter Berufsabschluss noch eine andere formale Qualifikation ist. Stattdessen ist die Elektrofachkraft eine Funktion in einem Unternehmen, bei deren Übertragung die Befähigung des Mitarbeiters berücksichtigt wurde. Das berücksichtigt sowohl das fachliche Können von Personen, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen, als auch deren körperliche Eignung oder deren psychische Disposition. Als Elektrofachkraft gilt demnach:

„[…] wer aufgrund von fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Für den Erhalt der Fachkunde sind außerdem regelmäßige Weiterbildungen und Unterweisungen sowie eine kontinuierliche Tätigkeit in diesem Arbeitsbereich unerlässlich.“2

Voraussetzung für die Bezeichnung des IT-System-Elektronikers bzw. der IT-System-Elektronikerin als Elektrofachkräfte ist jedoch, dass sie von ihrem Unternehmen mit entsprechenden Aufgaben betraut werden.

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Als Einsatzfelder des IT-System-Elektronikers bzw. der IT-System-Elektronikerin gelten alle Bereiche der IT-Branche. Das betrifft privatwirtschaftliche Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, aber auch andere Organisationen und den öffentlichen Dienst. Schwerpunkte finden sich bei den Herstellern und Betreibern von IT-Infrastrukturen und IT-Systemen sowie bei Installationsbetrieben für Sicherheitstechnik. Dabei sind sie vor allem für die Arbeiten an der IT-Hardware zuständig. Das betrifft die digitale Infrastruktur ebenso wie leitungsgebundene Netze, Funknetze oder virtuelle Netze, Computersysteme, Endgeräte und/oder Sicherheitssysteme.

Der Beruf des IT-System-Elektronikers bzw. der IT-System-Elektronikerin gilt als dualer Beruf. Das heißt, er wird annähernd zu gleichen Teilen in Verantwortung der Unternehmen und der Berufsschulen ausgebildet. Die Regelausbildungsdauer beträgt drei Jahre, die bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen verkürzt oder verlängert werden kann.

Die Umsetzung der Berufsausbildung im Unternehmen

Die Umsetzung der Berufsausbildung im Unternehmen ist in der Ausbildungsordnung geregelt.3 Sie beschreibt die bereits weiter oben erwähnten Rahmenbedingungen, die Inhalte der berufspraktischen Ausbildung sowie die durchzuführenden Prüfungen.

Die Berufsausbildung im Unternehmen strukturiert sich in zwei Bereiche: zum einen in integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und zum anderen in berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Zum Ersteren gehören folgende Berufsbildpositionen:

  1. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien

Sie sind, wie bereits erwähnt, integrativ zu vermitteln. Das bedeutet, sie gelten über die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren. Der Bezug zu ihnen ist in allen fachlichen Ausbildungsschwerpunkten herzustellen.

Für die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gelten folgende Berufsbildpositionen:

  1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen
  2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen
  3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen
  4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen
  5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen
  6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz
  7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss
  8. Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen
  9. Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
  10. Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
  11. Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur
  12. Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur
  13. IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen
  14. Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung
  15. Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln

Der Ausbildungsrahmenplan wurde vom Gesetzgeber eindeutig als Rahmen ausgelegt. Jedes ausbildende Unternehmen ist berechtigt, von den Vorgaben abzuweichen, „wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.“4 Damit soll den ausbildenden Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ausbildung stärker auf ihre Belange auszurichten. Dementsprechend haben die ausbildenden Unternehmen auf der Grundlagen des Ausbildungsrahmenplans einen betrieblichen Ausbildungsplan zur erstellen. Als Einschränkung dabei gilt, dass die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln sind:

  • digitale Infrastruktur
  • leitungsgebundene Netze
  • Funknetze
  • virtuelle Netze
  • Computersysteme
  • Endgeräte
  • Sicherheitssysteme

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Die berufliche Ausbildung am Lernort Berufsschule

Wie bereits erwähnt, erfolgt die Berufsausbildung nach dem dualen Konzept. Ausbildendes Unternehmen und Berufsschule teilen sich zu etwa gleichen Teilen die Berufsausbildung. Allerdings existiert für die berufliche Ausbildung am Lernort Berufsschule ein eigener Rahmenlehrplan. Er wurde durch die Kulturministerkonferenz am 13.12.2019 beschlossen.5 Der Rahmenlehrplan definiert den Bildungsauftrag der Berufsschule, die didaktischen Grundsätze sowie die Lernfelder. Der Rahmenlehrplan ist, der Name deutet bereits daraufhin, wiederum als Rahmen zu verstehen. Er definiert grundlegend die zu vermittelnden Inhalte, gestattet aber zugleich deren Anpassung an die spezifischen Bedarfe der ausbildenden Unternehmen und der jeweiligen Region.

Die Abschlussprüfung des IT-System-Elektronikers/der IT-System-Elektronikerin

Eine wesentliche Veränderung in der Ausbildung der IT-System-Elektroniker/-innen findet sich in den Vorgaben zu deren Abschlussprüfung. Die ist in Zukunft als sogenannte gestreckte Abschlussprüfung durchzuführen. Dazu wurde sie in zwei Teile aufgeteilt, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu absolvieren sind, aber dennoch gemeinsam in das finale Prüfungsergebnis einfließen.6

Gewichtung und Bewertung der Abschlussprüfung

Gewichtung und Bewertung der Abschlussprüfung
Gewichtung und Bewertung der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:

  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
  • im Prüfungsbereich „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ mit mindestens „ausreichend“
  • in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“

1 Europass des IT-System-Elektronikers, der IT-System-Elektronikerin, www.bibb.de
2 BIBB: „Ausbildung gestalten: IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin", Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn 2020
3 www.bibb.de
4 Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin, § 3 Abs. 1
5 Kultusministerkonferenz: Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe Fachinformatiker und Fachinformatikerin IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin
6 Eine vollständige Beschreibung der zu erbringenden Prüfungsleistungen finden Sie in der Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 05.03.2020

Autor: Peter Schaffert

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