Deine Pflichten als Elektro-Azubi

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Pflichten als Auszubildende
Was sind deine Pflichten als Elektro-Azubi? Bildquelle: auremar/stock.adobe.com

In der ersten Zeit der Ausbildung ist vieles neu. Deshalb ist es völlig normal, dass man sich unsicher fühlt. Du lernst deine Kollegen, deinen Arbeitsort und deine Aufgaben kennen und wie du Arbeitsgeräte und Werkzeuge benutzt. Um sicher und unfallfrei zu arbeiten, musst du bestimmte Regeln einhalten.

Diese Top-10-Pflichten musst du stets einhalten

1. Schutzausrüstung benutzen

Deine persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe, Helm oder Gehörschutz schützt dich nur, wenn du sie auch trägst. Wo Schilder oder Vorgesetzte auf Tragegebote hinweisen, musst du deine PSA anziehen bzw. benutzen.

2. Arbeitsmittel nur nach Unterweisung verwenden

Arbeitsmittel, das sind Werkzeuge, Elektrogeräte und Maschinen, darfst du nur verwenden, wenn du zuvor zum sicheren Benutzen unterwiesen wurdest. Es ist strikt verboten, einfach mal an einem unbekannten Gerät herumzuspielen oder eine Maschine in Gang zu setzen. Auch wenn du ein Werkzeug bereits kennst und es gut meinst, darfst du keine Aufgabe übernehmen, zu der du nicht aufgefordert und in die du nicht eingewiesen wurdest.

Wenn du eine Beschädigung an einem Arbeitsgerät entdeckst, z.B. eine kaputte Isolierung eines Kabels oder einen wackelnden Leiterholm, darfst du dieses Arbeitsmittel nicht verwenden. Wende dich in diesem Fall an deinen Vorgesetzten.

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3. Notfallvorsorge ernst nehmen

Dein Betrieb hat viele Vorkehrungen getroffen, die dich und deine Kollegen vor einem Unfall oder einem Brand schützen sollen. Diese Mittel und Einrichtungen müssen stets frei zugänglich sein, sie dienen auch zu deiner Sicherheit. Achte darauf, dass du z.B. keine Gegenstände in Fluchtwegen oder vor Notausgängen abstellst oder dass du keine Jacke über einen Feuerlöscher hängst.

4. Sicherheitskennzeichnungen beachten

Du findest in deinem Betrieb und an Maschinen verschiedene Sicherheitskennzeichnungen. Diese Warnzeichen, Verbotszeichen oder Gebotszeichen sind keine Deko oder unverbindliche Empfehlungen, sondern müssen von jedem Mitarbeiter, ob Chef oder Auszubildender, verpflichtend eingehalten werden. Frage nach, wenn dir die Bedeutung eines Schilds oder eines Warnhinweises nicht ganz klar ist.

5. Betriebsanweisungen umsetzen

Wenn an deinem Arbeitsplatz DIN-A4-Blätter mit farbigem Rand aushängen, dann sind das sogenannte Betriebsanweisungen. Sie fassen wichtige Vorgaben zum Unfall- und Gesundheitsschutz bei bestimmten Aufgaben, Werkstoffen oder Maschinen zusammen. Diese schriftlichen Betriebsanweisungen musst du genauso beachten wie eine mündliche Anweisung deines Vorgesetzten.

6. Zutrittsbeschränkungen ernst nehmen

In deinem Betrieb, auf einer Baustelle oder im Unternehmen eines Kunden kann es Bereiche geben, zu denen du keinen Zutritt hast. Oder es können bestimmte Wege für Fußgänger vorgeschrieben sein, um diese vor Staplerverkehr oder anderen Risiken zu schützen. Derartige Beschilderungen solltest du stets beachten und vorgegebene Wege nicht abkürzen.

Downloadtipps der Redaktion

Checkliste: „Auszubildende rechtssicher in den Betrieb eingliedern"

Hier gelangen Sie zum Download.

Checkliste: „Sicherheitsunterweisungen für Auszubildende"

Hier gelangen Sie zum Download.

7. Betriebliche Vorgaben zu Zigaretten und Alkohol

Jeder Betrieb hat Regeln zum Rauchen und zum Umgang mit Alkohol. Sie sind in einer Betriebsordnung beschrieben oder an Beschilderungen erkennbar. Halte dich an diese Regeln und rauche z.B. nicht außerhalb der explizit dazu vorgesehenen Orte.

8. Vorgaben für bestimmte Arbeitsplätze oder Tätigkeiten

Je nach Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe kann es Einschränkungen für dein Äußeres geben. Beim Arbeiten mit einigen Maschinen besteht z.B. die Gefahr, dass Schmuck oder Uhren erfasst werden, was dich schwer verletzen kann. Auch offenes Haar oder Piercings können an bestimmten Arbeitsplätzen verboten sein.

9. Arbeitsverbote einhalten

Tätigkeiten mit besonderen Gefahren wie Hitze, Kälte, Strahlung, Infektionsrisiken usw. darfst du nur übernehmen, wenn diese Tätigkeit für deine Ausbildung notwendig ist und wenn sie unter Aufsicht erfolgt. Wende dich im Zweifelsfall zur Klärung an deinen Ausbilder.

10. Unfälle und Verletzungen melden

Hoffentlich passiert dir nie ein Unfall während der Arbeit. Trotzdem gilt: Wenn du dich bei der Arbeit verletzt, musst du das stets deinem Vorgesetzten melden. Dabei geht es nicht darum, dich zu demütigen, sondern darum, die Verletzungsgefahr zu beseitigen und deine Ansprüche auf etwaige finanzielle Entschädigung durch die Unfallversicherung abzusichern.

Wenn du krank bist und nicht zur Arbeit erscheinen kannst, musst du dies deinem Betrieb melden und ggf. eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Last but not least

Du hast die Pflicht und das Recht, bei einer Gefahr deine Arbeit zu stoppen. Fühle dich nie gezwungen, ein Risiko einzugehen oder eine Aufgabe zu übernehmen, bei der du dich unsicher fühlst. Denn du willst jeden Abend gesund nach Hause kommen, und das will auch dein Arbeitgeber.

  • Autor:

    Dr. Friedhelm Kring

    freier Lektor und Redakteur

    Kring, Friedhelm

    Dr. Friedhelm Kring ist freier Lektor, Redakteur und Fachjournalist mit den Schwerpunkten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

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