Das ist die befähigte Person (bP)

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Wer ist eine befähigte Person?
Wer ist eine befähigte Person? (Bildquelle: francescomonfotografie/iStock/Getty Images)

Die befähigte Person wird im Arbeitsschutzgesetz und in der Betriebssicherheitsverordnung definiert. Erfahre hier, was du zur befähigten Person wissen solltest, wie man überhaupt befähigte Person werden kann und welche Anforderungen sie erfüllen muss.

Wie wird man befähigte Person?

Befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird man, indem man die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel erwirbt.

Dazu ist nötig:

  • eine Berufsausbildung
  • Berufserfahrung und
  • eine zeitnahe berufliche Tätigkeit als Prüfer

Befähigte Personen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Personen, die geeignet sind, die übertragenen Arbeiten sicher ausführen zu können. In der Regel sind das Fachkräfte.

Der befähigten Person wird ein „zuverlässiges Verständnis sicherheitstechnischer Belange“ abverlangt.

Was ist TRBS 1203?

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ beschreibt in Nr. 2 die allgemeinen Anforderungen an eine befähigte Person genauer. Danach muss eine befähigte Person ein „zuverlässiges Verständnis sicherheitstechnischer Belange“ haben. Das wird unter Nr. 3 speziell im Bereich der elektrischen Gefährdungen noch genauer erläutert.

Im Folgenden siehst du, welche Kriterien die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen mindestens erfüllen muss.

1. Elektrotechnische Berufsausbildung

Die befähigte Person muss mindestens eine berufliche Ausbildung in folgenden Bereichen nachweisen können:

  • Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
  • Elektroniker für Automatisierungstechnik
  • Elektroniker für Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Systemelektroniker
  • Informationselektroniker mit Schwerpunkt Bürosystemtechnik
  • Elektroniker für Geräte- und Systemtechnik
  • Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik
  • vergleichbare industrielle Ausbildungen

Elektrotechnische Studiengänge

Auch abgeschlossene Studiengänge der Fachrichtung Elektrotechnik gelten hierbei als abgeschlossene Berufsausbildung. Der Nachweis beruht auf Berufsabschlüssen oder vergleichbaren Qualifikationsnachweisen.

Unter Berufserfahrung versteht man, dass die befähigte Person eine gewisse Zeit über die Fach- und Zweckausbildung hinaus durch praktische Tätigkeit mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln umgegangen ist.

2. Berufserfahrung

Die befähigte Person muss für folgende Tätigkeiten bereits Berufserfahrung gesammelt haben:

  • praktische Tätigkeit mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln
  • Betriebs- und Funktionsweise der zu prüfenden Arbeitsmittel
  • Prüfen von elektrischen Arbeitsmitteln
  • erforderliche Kenntnisse im Umgang mit den Prüfmitteln
  • Bewertung von Prüfergebnissen
  • Beurteilung von geeigneten Prüfverfahren
  • Beurteilung möglicher Gefährdungen durch die prüfende Tätigkeit
  • Beurteilung möglicher Gefährdungen durch das zu prüfende Arbeitsmittel
  • mindestens ein Jahr Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder elektrischen Anlagen

3. Zeitnahe berufliche Weiterbildung

Die befähigte Person hat ihre Kenntnisse der Elektrotechnik aktualisiert, z.B. durch die Teilnahme an Schulungen oder durch einen einschlägigen Erfahrungsaustausch. Dies können sein:

  • Reparatur-, Service- und Wartungsarbeiten sowie die abschließende Prüfung an elektrischen Geräten und Anlagen
  • in Laboratorien oder an Prüfplätzen durchgeführte Prüfungen elektrischer Betriebsmittel der Industrie
  • Reparatur, Instandsetzung und Prüfung von elektrischen Geräten unter der Aufsicht einer befähigten Person

Befähigungsgrade für Prüfer

Laut Fachausschuss hat der Unternehmer mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Prüfung so zu organisieren, dass der „Befähigungsgrad der mit der Prüfung beauftragten Person“ so abgestimmt, festgelegt und sichergestellt ist, dass die Anforderungen des § 10 BetrSichV erfüllt werden. Der Grad hängt davon ab, wie Art, Umfang und Tiefe der Prüfung sowie die damit einhergehende Beurteilung als Qualifikation eingebracht werden müssen.

Im Folgenden siehst du die drei verschiedenen Befähigungsgrade, die es für Prüfer gibt:

Befähigungsgrad 1

Die Person muss so weit mit der Prüfung vertraut sein, dass die übertragene Prüfaufgabe durchgeführt und beurteilt werden kann.

Befähigungsgrad 2

Es müssen fachliche Ausbildung und Erfahrung sowie ausreichende Kenntnis auf dem Gebiet der zu prüfenden Arbeitsmittel vorhanden sein.

Befähigungsgrad 3

„Die befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und Bestimmung prüfen und gutachterlich beurteilen und in der Lage sein, deren Prüfart, Prüfumfang, Prüftiefe und -fristen festzusetzen.“ Dies entspricht im weitesten Sinne den bisherigen Sachverständigen-Aufgaben.

Die befähigte Person soll eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten und alle für sie notwendigen Informationen zum betrieblichen Umfeld von dieser erhalten.

  • Autor:

    Udo Mathiae

    Leiter für elektrische Instandhaltung

    Udo Mathiae

    Udo Mathiae ist Leiter für elektrische Instandhaltung bei einem internationalen Elektrotechnik-Unternehmen (Glasfaserproduktion) in Augsburg.

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