Zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers gehört gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes, Maßnahmen für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten zu treffen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Versorgung der Beschäftigten im Notfall. Wie verhält es sich hier bei Alleinarbeiten?
Kommentare
Kommentar von JueM |
Sehr schön gestalteter Foliensatz!
Wie sieht es eigentlich mit Frauen in dem Beruf aus? Hier werden (mal wieder) nur Männer abgebildet. Die Fachkraft, die die Erklärungen macht, hätte gern mal eine Frau sein dürfen.
Ich finde, ein Fachverlag darf hier ruhig mal ein bisschen Vorbild sein. Zwanghaftes "gendern" lehne ich aber ab: Es geht nicht darum, alle "männlichen" Worte gegen ungeschlechtliche zu ersetzen, sondern nur einfach das Rollenbild im wahrsten Sinne des Wortes mal neu zu besetzen.
Antwort von Jasmin Sprenger
Vielen Dank für Ihr positives Feedback!
Wir werden uns Ihre Anmerkung zu Herzen nehmen und versuchen, das zukünftig zu berücksichtigen.
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