
Betriebsanweisungen spielen in der Betriebssicherheit eine wichtige Rolle und sind immer dann notwendig, wenn Mitarbeiter im Unternehmen durch den Einsatz von elektrischen Arbeits- und Betriebsmitteln Gefährdungen ausgesetzt sind.
Zeigen Sie Gefahren und Schutzmaßnahmen auf
Betriebsanweisungen werden den Mitarbeitern vom Unternehmen u.a. für den Umgang mit Arbeitsmitteln, Betriebsmitteln oder Gefahrstoffen zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen auf spezifische Arbeitsaufgaben, Aktionen und Tätigkeiten sowie Arbeitsabläufe im Unternehmen zugeschnitten sein. Anhand von Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz können sich die Mitarbeiter stets darüber informieren, welche Gefahren auftreten können und welche Schutzmaßnahmen einzusetzen sind. Aus ihr entnimmt der Mitarbeiter auch wichtige Informationen zum Verhalten im Gefahrfall und zur Ersten Hilfe.
Rechtliche Grundlagen für die Erstellung von Betriebsanweisungen sind u.a. die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Erstellen Sie einheitliche und verständliche Betriebsanweisungen
Als Verantwortlicher sollten Sie darauf achten, Betriebsanweisungen einheitlich zu erstellen. Nur so können die Mitarbeiter die notwendigen Informationen schnell und einfach erfassen.
Für das Erstellen von Betriebsanweisungen verifizieren Sie zunächst, welche Bereiche und Arbeitsabläufe eine Betriebsanweisung benötigen. Anschließend sollten Ersteller, Aufbau und Inhalt der Betriebsanweisung geplant und umgesetzt werden. Teilweise lassen sich Betriebsanweisungen auch zusammenfassen. Wenn in einer Betriebsanweisung gleiche Gefahren und ähnliche Anweisungen enthalten sind, macht es Sinn, mehrere Betriebsanweisungen zu einer gemeinsamen, übergeordneten Betriebsanweisung zusammen zu fassen.
Beim Erstellen von Betriebsanweisungen ist unbedingt auf die Verständlichkeit zu achten. Teilweise kann es sogar sinnvoll sein, auf grafische Darstellungen zu setzen.
Informieren Sie die Mitarbeiter
Nach der Erstellung von Betriebsanweisungen besteht der nächste Schritt darin, die betroffenen Mitarbeiter zu informieren, dass es Betriebsanweisungen gibt, und dass sie sich daran zu halten haben. Hier sind Sie als Elektrofachkraft genauso gefragt, wie die Verantwortlichen im Unternehmen und Vorgesetzte der Mitarbeiter im täglichen Betrieb. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Betriebsanweisungen genau an den Stellen verfügbar sind, an denen sie gebraucht werden.
Aktualisierung und Kontrolle nicht vergessen
Ändern sich im Unternehmen Arbeitsabläufe oder werden Maschinen geändert, müssen die Betriebsanweisungen entsprechend angepasst werden. Aus diesem Grund sollten Elektrofachkräfte und Verantwortliche regelmäßig überprüfen, ob die Betriebsanweisungen noch dem neusten Stand entsprechen und an allen notwendigen Stellen im Unternehmen verfügbar sind. Auch die Lesbarkeit sollte kontrolliert werden.
Schlussendlich müssen Verantwortliche ebenfalls sicherstellen, dass sich die Mitarbeiter an die Betriebsanweisungen halten. Daher sollten die beschriebenen Arbeitsschritte in der Betriebsanweisung idealerweise mit dem Mitarbeiterkreis, für den die Betriebsanweisung gilt, abgesprochen sein.
Autor: Thomas Joos
Condor am 19.04.2018
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