Fest installierte Kabel und Leitungen
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- Sicher arbeiten

Alle seit dem 1. Juli in Verkehr gebrachte Kabel und Leitungen, die dauerhaft installiert werden (Energiekabel, Kommunikationskabel und -leitungen), müssen den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen.
Ziel der Verordnung ist u.a. die Brandgefahr, die von elektrischen Kabeln und Leitungen ausgeht, zu minimieren. Kabel und Leitungen werden damit nach ihrem Brandverhalten klassifiziert.
Vom Hersteller werden außerdem eine Leistungserklärung gefordert sowie die CE-Kennzeichnung mit zusätzlichen Angaben (Stichwort: CE-Etikett).
Unmittelbare Adressaten der Bauproduktenverordnung sind Hersteller, Importeure und Händler von Bauprodukten.
Quelle: Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI)
Kommentare
Kommentar von M. Geiger |
Und was bedeutet das nun für den Installateur?
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