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Im EU-Recht gilt eine Maschine dann als sicher, wenn man bei ihrem regulären Gebrauch und sogar bei Fehlanwendung nicht mit einer Gefahr rechnen muss. Für den Schutz bei der Nutzung oder vor vorsätzlicher Fehlbedienung ist der Betreiber, nicht mehr der Hersteller verantwortlich.
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Ausführliche Darstellung der wichtigen Änderungen und Neuerungen
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