Im EU-Recht gilt eine Maschine dann als sicher, wenn man bei ihrem regulären Gebrauch und sogar bei Fehlanwendung nicht mit einer Gefahr rechnen muss. Für den Schutz bei der Nutzung oder vor vorsätzlicher Fehlbedienung ist der Betreiber, nicht mehr der Hersteller verantwortlich.
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Kommentare
Kommentar von Jörg Schmidt |
Hallo,
zu dem Punkt "Wer darf prüfen?"
Es ist richtig was Sie schreiben, dass eine Elektrofachkraft mit Erfahrung auf dem Gebiet prüfen darf. Ich bin der Meinung, dass diese EFK zusätzlich zu einer "befähigten Person" bestellt werden muss, mal abgesehen davon - unter Aufsicht, im Prüfteam usw. Freundliche Grüße JS
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