Juli 2019
Inhaltsübersicht
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Viele berühmte Bauwerke, von den Pyramiden bis zum Brandenburger Tor, wurden ohne Hilfe von elektrischer Energie gebaut. Doch heute ist eine Baustelle ohne elektrischen Strom nicht vorstellbar. Die hohen Belastungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Baustellen machen besondere Anforderungen an die Elektrosicherheit und die Unfallverhütung notwendig.
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Im April trat mit der TAR Niederspannung eine der wichtigsten Anwendungsregeln für das Elektrohandwerk in Kraft. Die neue VDE-Anwendungsregel fasst die technischen Anforderungen bei der Planung, Errichtung, beim Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zusammen. Ihr vollständiger Titel lautet „VDE-AR-N 4100:2019-04 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung)“. Die TAR Niederspannung ist von herausragender Bedeutung für jede Elektrofachkraft (EFK).
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Die präventive Instandhaltung setzt ihren Schwerpunkt in der Maximierung der Anlagenverfügbarkeit. Dabei geht sie von der Annahme aus, dass Fehler und Störquellen bereits vor dem Schadensfall durch Inspektion bzw. vorbeugenden Austausch behoben werden können. Statt auf ungeplante Stillstände setzt die turnusmäßige Instandhaltung damit auf geplante Wartungsarbeiten. Am verbreitetsten ist diese Strategie in den Bereichen, wo Aspekte der Sicherheit eine hohe Priorität haben bzw. Maschinenausfälle enorme Kosten verursachen. Dazu gehört die Wartung von Flugzeugen ebenso wie Pkw-Inspektionen, die regelmäßige Überprüfung von Aufzugsanlagen oder Energieversorgungseinrichtungen.
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Maschinen stellen in der heutigen Zeit einen wesentlichen Bestandteil produzierender Unternehmen dar und werden doch in der Betrachtung der elektrotechnischen Sicherheit oftmals vernachlässigt. Dies begründet sich durch die Annahme, dass die gelieferte Anlage durch entsprechende Kennzeichnungen im Allgemeinen den Sicherheitsstandards genügen sollte sowie durch das Vertrauen, welches dem Lieferanten entgegengebracht wird.
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In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder zu Irritationen bezüglich der Notwendigkeit von Notbeleuchtungsanlagen, zugehöriger rechtlicher Forderungen und zu berücksichtigender Normen. Im November 2018 ist deshalb ein Beiblatt zur DIN EN 1838 erschienen, das zusätzliche Erläuterungen und Anwendungshinweise zur Notbeleuchtung enthält und somit weiter Klarheit schaffen soll. Ein Anwendungsbeispiel für eine Notbeleuchtung ist die Rettungswegkennzeichnung mittels hinterleuchteter bzw. beleuchteter Sicherheitszeichen.