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Glossar

Wegeunfall

Der Wegeunfall fällt unter den Begriff „Arbeitsunfall“ und führt zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Wegeunfall liegt vor, wenn

  • eine versicherte Person auf einem versicherten Weg

  • durch ein zeitlich begrenztes, von außen kommendes Ereignis (z.B. Sturz durch Glatteis, Zusammenstoß im Straßenverkehr)

  • körperlich geschädigt wird.