Der Wegeunfall fällt unter den Begriff „Arbeitsunfall“ und führt zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Wegeunfall liegt vor, wenn
eine versicherte Person auf einem versicherten Weg
durch ein zeitlich begrenztes, von außen kommendes Ereignis (z.B. Sturz durch Glatteis, Zusammenstoß im Straßenverkehr)
körperlich geschädigt wird.