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Glossar

Verkehrssicherungspflicht

"Verkehrssicherungspflichtig" ist jeder, der in seinem "Herrschaftsbereich" (z.B. Betrieb, Baustelle) eine Gefahrenquelle schafft oder bestehen lässt, auf deren Nichtvorhandensein Dritte (Mitarbeiter anderer Abteilungen, betriebsfremde Personen, Werksbesucher, Passanten) vertrauen. Man unterscheidet zwischen Tätigkeitsgefahren (z.B. durch Ausschachtungsarbeiten), Sachgefahren (z.B. nicht abgedeckte Baugrube, nicht verkehrssicher abgestellte Baufahrzeuge), Verkehrsgefahren (z.B. ungesicherte Passierwege oder Brücken über Baugruben im Baustellengelände). Ein besonderer Fall von Verkehrssicherungspflicht ist die Koordinierung von Arbeiten.