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Glossar

Vorschriften in der Praxis

Tipps und Grundregeln zur praktischen Anwendung von (staatlichen) Arbeitsschutzvorschriften, (berufsgenossenschaftlichen) Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Normen und Regeln:

In der Praxis stellt sich nicht selten die Frage nach der Wertigkeit und Verbindlichkeit der verschiedenen für den Betrieb maßgebenden Vorschriften und Regeln, da der Praktiker sich oft nicht im Klaren darüber ist, in welchem Verhältnis die verschiedenen Bestimmungen und Regeln zueinander stehen. Er kann sich an folgende Rangordnung halten (Faustregel):

  • Arbeitsschutzvorschriften = Gesetze und Verordnungen (staatliche Vorschriften z.B. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung)

  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften = eine allgemeine (BGV A1) und eine Vielzahl von speziellen Unfallverhütungsvorschriften (berufsgenossenschaftliche Vorschriften)

  • Elektrotechnische Regeln = durch Bekanntmachung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung im Bundesanzeiger und im Bundesarbeitsblatt bezeichnete sowie in Anhang 3 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift/Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) zitierte VDE-Bestimmungen

  • Allgemein anerkannte Regeln der Technik = Bestimmungen "privater" Normensetzer (VDE-Bestimmungen, DIN-Normen) und sonstige unter Fachleuten "selbstverständliche" Erfordernisse.

Folgende wichtigen Grundsätze sollte man sich in diesem Zusammenhang merken:

  • Eine Spezialvorschrift geht einer allgemeinen Vorschrift vor.

  • Von allgemein anerkannten Regeln der Technik (nicht jedoch von Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften) kann abgewichen werden, allerdings nur, "soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist".