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Glossar

Überwachen

Das Überwachen muss im Zusammenhang mit der zugewiesenen Aufgabe und den Kompetenzen betrachtet werden: Für eine Überwachungsaufgabe kann sowohl Führungsverantwortung als auch (nur) Fachverantwortung bestehen. Ist die Überwachungsfunktion übertragen worden, so bedeutet das in der Regel, dass dem Beauftragten eine ergänzende Sicherheitsüberwachung (Überwachungsverantwortung) obliegt, d.h. der "Überwacher" ist neben der ohnehin eingesetzten Führungskraft (Vorgesetzter, Aufsichtsführender) zusätzlich mitverantwortlich. Er trägt dann eine gegenüber der für eigene Mitarbeiter verantwortlichen Führungskraft eingeschränkte Garantenverantwortung (Sekundärverantwortung). Ist einem Fachmann (z.B. Sicherheitsfachkraft, Beauftragter nach Umweltschutzgesetzen, sonstiger Spezialist) die Pflicht zur Überwachung übertragen worden (oder hat er sie kraft Gesetzes), handelt es sich in der Regel um eine fachbezogene Überwachung.