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Glossar

Überlistungssicherheit

Die Überlistungssicherheit eines NOT-AUS-Schaltgeräts bedeutet, dass ein ausgeführter Auslösevorgang nicht ohne Hilfsmittel oder vorgeschriebene Prozeduren rückgängig gemacht werden kann. Das Schaltgerät verrastet in der Ausgelöststellung. Die zufällige oder gewollte Manipulation ("Tippbetrieb") ist ausgeschlossen.