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Glossar

Ständige Beaufsichtigung

Wenn in einer Vorschrift oder Norm dieser Begriff verwendet wird, muss der Aufsichtsführende, bei Arbeiten an elektrischen Anlagen die Elektrofachkraft, ständig "vor Ort" sein. Der Aufsichtsführende muss ständig Sichtkontakt mit der zu beaufsichtigenden Person haben und darf keine weiteren Tätigkeiten durchführen. Eine ständige Beaufsichtigung kommt z.B. bei bestimmten Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile in Betracht. Siehe auch die besonderen Anforderungen in den DA zu § 7 BGV.