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Glossar

Nicht elektrotechnische Arbeiten

Nicht elektrotechnische Arbeiten sind solche Tätigkeiten, die u.a. in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchgeführt werden, ohne dass sie mit dem Errichten oder dem Betrieb solcher Anlagen oder Betriebsmittel im Zusammenhang stehen (§ 1 Abs. 2 BGV A3).

Beispiele:

  • Sämtliche Tätigkeiten (z.B. Transportarbeiten im Bereich von Frei- und Fahrleitungsanlagen sowie von Schaltanlagen), die nicht mit dem Errichten, Ändern, Instandsetzen oder Bedienen dieser Anlagen direkt in Zusammenhang stehen. (Das Errichten von Hochspannungsmasten in der Nähe bereits in Betrieb befindlicher Freileitungsanlagen zählt zum Errichten, Ändern und Instandsetzen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, d.h. zu den elektrotechnischen Arbeiten.)

  • Errichten einer Stahlblechkonstruktion für eine Lagerhalle, ein Fabrikgebäude oder Wohngebäude in der Nähe einer in Betrieb befindlichen Freileitung.

Die Beantwortung der Frage, ob es sich um elektrotechnische oder nicht elektrotechnische Arbeiten handelt, gewinnt u.a. dann Bedeutung, wenn es gilt, die unterschiedlichen Abstände beim Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile festzulegen. Für nicht elektrotechnische Arbeiten gilt Tabelle 4 der Durchführungsanweisungen zu § 7 der BGV A3 bzw. Tabelle 103 von DIN VDE 0105-100.