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Glossar

Ordnungsgemäßer Zustand

Der ordnungsgemäße Zustand einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels im Sinne der BGV A3 liegt vor, wenn

  • die Maßnahmen zum Schutz gegen direktes Berühren,

  • erforderlichenfalls die Maßnahmen zum Schutz bei direktem Berühren und

  • die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren den Anforderungen entsprechen, die bei der ersten Inbetriebnahme als Grenzwerte für die Prüfungen nach § 5 Abs. 1 BGV A3 zugrunde gelegt werden.

Darüber hinaus werden durch den Begriff ordnungsgemäßer Zustand auch die Vermeidung nicht elektrischer Gefahren sowie die Funktionsfähigkeit der Anlagen und Betriebsmittel beschrieben.