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Glossar

Leiharbeitnehmer

Der Leiharbeitnehmer steht in einem Arbeitsverhältnis zum Verleiher (Unternehmer, Arbeitgeber). Die Arbeitgeberpflichten bestehen auch dann, wenn der Leiharbeitnehmer aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags in den Betrieb des Entleihers integriert ist. Dann hat der Entleiher für die Zeit der Überlassung in erster Linie – neben den fortbestehenden Pflichten des Verleihers die Verantwortung für die Sicherheit des Leiharbeitnehmers.