Handgeräte sind ortsveränderliche Betriebsmittel, die dazu bestimmt sind, während des üblichen Gebrauchs in der Hand gehalten zu werden und bei denen ein ggf. eingebauter Motor einen festen Bestandteil des Betriebsmittels bildet. Ortsveränderliche Betriebsmittel können nicht nur Motoren, sondern auch z.B. Heizeinrichtungen enthalten, da das Kriterium für Handgeräte nicht nur von motorischen Antrieben abhängt, z.B. beim Lötkolben oder Frisierstab.