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Glossar

Führungsverantwortung
(auch Aufsichtsverantwortung)

Führungsverantwortung bedeutet, für Führungsresultate einstehen zu müssen. Führungsverantwortung trägt der Unternehmer, aber auch jeder Vorgesetzte, also auch der Vorarbeiter oder Obermonteur. Die Führungsverantwortung folgt aus der Führungs- und Fürsorgepflicht gegenüber unterstellten Mitarbeitern. Sie schließt die Verantwortung ein, für deren Tun oder Unterlassen einzustehen. Sie hängt an der Weisungsbefugnis (Stellung). Unternehmer oder Vorgesetzte ohne Verantwortung gibt es nicht. Wer es ablehnt, Verantwortung zu tragen, kann kein Vorgesetzter sein. Die Führungsverantwortung schließt auch die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter ein.

Die typischen Führungsaufgaben, die aus der Führungsverantwortung folgen, sind in jeder Stufe der Hierarchie - je nach Stellung und Kompetenzbereich - mit unterschiedlicher Gewichtung:

  • Organisationsverantwortung (z.B. Regeln, Anordnen, Anweisen, Unterweisen, Informieren, Schulen, pp.)

  • Auswahlverantwortung (z.B. Einstellen, Testen, Einsetzen, Einweisen, Zusammenstellen, pp.)

  • Aufsichtsverantwortung (z.B. Kontrollieren, Beobachten, Korrigieren durch Stichproben und Erfolgskontrolle, Gespräche pp.).

Kommen Unternehmer und/oder Vorgesetzte ihrer Führungsverantwortung nicht nach, können sie als Garant wegen fahrlässiger Unterlassung haften und sich sogar strafbar machen. Sie müssen ihre Führungsmittel kennen und diese methodisch wirkungsvoll anwenden.