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Glossar

Errichten, Ändern, Instandhalten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Das Errichten
elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Sinne der BGV A3 ist sowohl das Herstellen eines elektrischen Betriebsmittels als auch der Bau einer elektrischen Anlage, auch wenn im Sprachgebrauch lediglich für den Aufbau einer Anlage der Begriff "Errichten" verwendet wird (§ 3 Abs. 1 BGV A3). Diese Tätigkeiten dürfen ausschließlich von der Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden, hingegen nicht selbstständig von elektrotechnisch unterwiesenen Personen und erst recht nicht von elektrotechnischen Laien.

Das Ändern
elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Sinne der BGV A3 ist dem Errichten gleichzusetzen.

Das Instandhalten
elektrischer Anlagen und Betriebsmittel im Sinne der BGV A3 steht ebenfalls dem Errichten gleich. Instandhalten umfasst nach DIN 31051 (Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen):

  • Inspektion (Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes)

  • Wartung (Bewahrung des Soll-Zustandes)

  • Instandsetzung (Wiederherstellung des Soll-Zustandes).

Praktisch fallen hierunter z.B. Arbeiten zum Vermeiden von Störungen und zum Beseitigen von Mängeln wie Warten (z.B. Schmieren und Anstreichen), Überwachen (z.B. gelegentliches oder regelmäßiges Besichtigen, Messen, Prüfen), Instandsetzen, Auswechseln von Teilen, Probeläufe.